Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelles".

Zusätzliches Dokument

Dokumente ansehen

Was erledige ich wo?

Freiwilliges Soziales Jahr ableisten

Sie haben die Schule beendet und können oder wollen eine Ausbildung oder ein Studium noch nicht beginnen? Dann leisten Sie ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ).  


Beschreibung

Für alle, die sich nicht sofort in das Berufsleben oder Studium stürzen wollen, gibt es das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ).
Im Freiwilligendienst leisten Sie praktische Hilfstätigkeiten im persönlichen und direkten Kontakt mit Menschen. Ihre Praxiserfahrungen werden in Weiterqualifizierungen und Seminaren erweitert.
Ein solcher Freiwilligendienst dauert meist 12 Monate und kann auf maximal 18 Monate und in Ausnahmefällen auf 24 Monate verlängert werden.
Sie erhalten ein monatliches Taschengeld sowie freie Verpflegung oder Kostenausgleich und gegebenenfalls freie Unterkunft. Die Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) werden zu 100 Prozent von den Trägern übernommen. Das Kindergeld erhalten Sie weiterhin, wenn Sie unter 25 Jahre alt sind.

Kurztext

  • Freiwilliges soziales Jahr Förderung
  • Interessierte ab 16 bis 26 Jahren können sich bewerben
  • Voraussetzung: Schulpflicht erfüllt
  • Bewerbung direkt bei Einsatzstelle oder beim Träger der Wahl
  • Bewerbungswege (Online-Formular oder schriftlich per Post) variieren
  • Fristen: je nach Träger unterschiedlich
  • Kosten: keine
  • Dauer des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ)
    • Mindestdauer: 6 Monate
    • Regeldauer: 12 Monate
    • Maximaldauer: 18 Monate
    • In Ausnahmefällen: 24 Monate
  • Sozialversicherung wird von Trägern bezahlt
  • Anspruch auf Kindergeld bleibt bestehen
  • zuständig: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)


Zuständigkeit

FSJ-Träger in Schleswig-Holstein



Fristen

Bevor Sie ein FSJ beginnen, müssen Sie sich überlegen, in welchem Bereich Sie sich engagieren möchten.

  • Bewerben Sie sich rechtzeitig bei einem Träger. Viele FSJ-Träger bieten dafür ein Online-Formular an. Bei einigen Trägern müssen Sie eine schriftliche Bewerbung einreichen.
  • Der Träger wird Sie gegebenenfalls zu einem Bewerbungsgespräch einladen.
  • Wenn Ihre Bewerbung erfolgreich war, unterschreiben Sie einen Vertrag. Darin sind Ihr Einsatzort und der Zeitraum des FSJ festgelegt.

Voraussetzungen

  • Sie sind zwischen 16 und 26 Jahre alt
  • der FSJ Zeitraum wird vor Ihrem 27. Geburtstag beendet
  • Sie haben die Schulpflicht erfüllt (je nach Bundesland nach der 9. oder 10. Klasse)
  • Sie leisten das FSJ mindestens 6 Monate

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Bewerbungsfristen variieren von Träger zu Träger.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Träger und Einrichtung.



Kosten

Es fallen für Sie keine Kosten an.




erforderliche Unterlagen

  • Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf)



Rechtsgrundlage

§ 3 Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG)

§ 9 Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG)

Rechtsbehelf

Es gibt keine Rechtsbehelfe.




Weitere Informationen

- Formulare: teilweise

- Onlineverfahren möglich: teilweise

- Schriftform erforderlich: ja

- Persönliches Erscheinen nötig: ja

Was sollte ich noch wissen?


Neben dem FSJ gibt es den Bundesfreiwilligendienst (BFD). Hier ist keine Altersgrenze festgelegt. Mit dem FSJ verwandt sind auch das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ), das Freiwillige Jahr Kultur (FSJ Kultur) und das Freiwillige Jahr im politischen Leben/ in der Demokratie, im Sport oder im Ausland




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Träger (FSJ) in Schleswig-Holstein


Web: engagiert-in-sh.de/freiwilligendienste/freiwilliges-soziales-jahr
 


Zuständigkeits-Suche

 

Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein