Was erledige ich wo?
Kriegsgräber
In Schleswig-Holstein sind ca. 33.000 Kriegstote aus dem Ersten und zweiten Weltkrieg auf rund 275 Kriegsgräberstätten beigesetzt. Dabei handelt es sich zum überwiegenden Teil um Gräberfelder oder Einzelgräber auf kommunalen oder kirchlichen Friedhöfen.
Zuständig für Erhalt und Pflege sind im Inland die Friedhofsträger, die hierfür eine Entschädigung in Form der sogenannten "Kriegsgräberpauschale" erhalten. Diese Pauschale wird vom Bund an die Länder gezahlt und von diesen an die Friedhofsträger weitergegeben. In Schleswig-Holstein ist hierfür das Innenministerium zuständig, das auch über die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel wacht.
Für weitere Informationen steht Ihnen die Gemeinde zur Verfügung.
Ansprechpartner
Amt Eiderkanal
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24790 Schacht-Audorf
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Fax: 04331 9474-77
E-Mail: info@amt-eiderkanal.de
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Mitarbeiter (Amt Eiderkanal)
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Fax: 04331 9474-77
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Etage: OG | Zimmer: 201
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