Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelles".

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Was erledige ich wo?

Bergbau Anzeige von Bohrarbeiten Entgegennahme

Planen Sie Bohrungen, die tiefer als 100 Meter in den Boden eindringen? Dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.  


Beschreibung

Wenn Ihr beauftragtes Bohrunternehmen Bohrungen durchführen möchte, die mehr als 100 Meter tief in den Boden eindringen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde vorab anzeigen.

Sie müssen keine Anzeige einreichen, wenn Sie bereits einen Betriebsplan eingereicht haben.

Kurztext

  • Bergbau Anzeige von Bohrarbeiten Entgegennahme
  • Bohrungen mit mehr als 100 Metern Tiefe müssen vorab der zuständigen Behörde angezeigt werden
  • Je nach Art der Bohrung kann die Behörde einen Betriebsplan verlangen
  • Frist: Mindestens 2 Wochen vor Beginn der beabsichtigten Bohrung oder Bohrungen
  • Wird die Anzeige nicht rechtzeitig angezeigt, kann ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro verhängt werden
  • Anzeige kann direkt bei der zuständigen Behörde eingereicht werden
  • Zuständig: Bergbehörde des Bundeslandes, in dem die Bohrung liegt


Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Clausthal-Zellerfeld (zuständige Bergbehörde auch für Schleswig-Holstein).



Fristen

Sie möchten Bohrungen durchführen, die mehr als 100 Meter in den Boden eindringen.



Rechtsgrundlage

§ 127 Abs. 1 Bundesberggesetz (BBergG)




Weitere Informationen

Sollten Sie die Bohrung bei der zuständigen Bergbehörde bereits für einen ungefähren Zeitrahmen angezeigt haben, so ist nach feststehendem Bohrbeginn das genaue Datum des Bohrbeginns zu ergänzen.

Unter gewissen Umständen kann die Bergbehörde einen Betriebsplan für Ihre Bohrung verlangen.




Ansprechpartner

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
An der Marktkirche 9
38678 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld

Tel.: +49 5323 9612-200
E-Mail: poststelle-hannover@lbeg.niedersachsen.de
Web: www.lbeg.niedersachsen.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein