Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Was erledige ich wo?

Steuerliche Folgen nach Eintritt in die Auszahlungsphase Ihres Altersvorsorgevertrages feststellen

Beginnt die Auszahlung Ihres Altersvorsorgevertrages, stellt die Zentrale Zulagenstelle für Altersvorsorgevermögen (ZfA) den Stand Ihres Wohnförderkontos, den Verminderungs- und gegebenenfalls Auflösungsbetrags fest und teilt diese Beträge dem zuständigen Finanzamt mit.  


Beschreibung

Das Wohnförderkonto wird von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvorsorgevermögen (ZfA) geführt. Darin wird das im Wohneigentum gebundene steuerlich geförderte Altersvorsorgekapital für die nachgelagerte Besteuerung erfasst.

Zu Beginn der Auszahlungsphase ermittelt die ZfA den jährlichen Verminderungsbetrag. Er ergibt sich aus dem Stand Ihres Wohnförderkontos zu Beginn der Auszahlungsphase, verteilt auf die Jahre bis zur Vollendung Ihres 85. Lebensjahres.

Neben der jährlichen Besteuerung des Verminderungsbetrages während der Auszahlungsphase besteht für Sie auch die Möglichkeit der Einmalbesteuerung des Wohnförderkontos, das heißt die vollständige Auflösung des Wohnförderkontos.

Kurztext

  • Wohnförderkonto Feststellung Besteuerungsgrundlage
  • Voraussetzung:
    • Es liegt ein Wohnförderkonto mit steuerlich geförderten Beträgen vor.
    • Beträge müssen steuerlich an eine begünstigte Wohnung (wohnungswirtschaftlich) gebunden sein.
  • die nachgelagerte Besteuerung beginnt in der Regel mit Beginn der Auszahlungsphase des Altersvorsorgevertrags
  • der Anbieter des Altersvorsorgevertrages teilt der Zentralen Zulagenstelle für Altersvorsorgevermögen (ZfA)den Beginn der Auszahlungsphase mit
  • mit Bescheid stellt die ZfA den jährlichen Verminderungsbetrag bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres gegenüber der zulageberechtigten Person fest und informiert den Anbieter
  • bereits vor Beginn der Auszahlungsphase oder jederzeit in der Auszahlungsphase können Zulagenberechtigte allerdings auch die vorzeitige Auflösung des Wohnförderkontos bei der ZfA beantragen
  • Die Besteuerung erfolgt im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung durch das Finanzamt.
  • zuständig: Zentrale Zulagenstelle für Altersvorsorgevermögen (ZfA)


Zuständigkeit

Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der Deutschen Rentenversicherung Bund



Fristen

  • Den Beginn der Auszahlungsphase teilt Ihr Anbieter der ZfA mit. Die Auszahlungsphase beginnt spätestens mit Vollendung Ihres 68. Lebensjahres.
  • Die im Wohnförderkonto eingestellten Beträge müssen Sie zu Beginn der Auszahlungsphase nachgelagert versteuern.
  • Sie erhalten von der ZfA einen Bescheid, aus der die Höhe des jährlichen Verminderungsbetrags hervorgeht.
  • Abweichend vom festzustellenden Verminderungsbetrag können Sie jederzeit in der Auszahlungsphase die vollständige Auflösung des Wohnförderkontos gegenüber der ZfA verlangen.
  • Die ZfA teilt Ihnen die Höhe dieses Betrages ebenfalls per Bescheid mit.

Voraussetzungen

  • Sie haben das Altersvorsorgekapital aus Ihrem zertifizierten Altersvorsorgevertrag mit geförderten Beiträgen für die EigenheimrentenFörderung (Wohn-Riester) eingesetzt.
  • Ihre vertraglich vereinbarte Auszahlungsphase hat bereits begonnen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.



Kosten

Es fallen keine Kosten an.




erforderliche Unterlagen

Keine




Rechtsgrundlage

§ 92b Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG)

§ 92a Absatz 2 Einkommensteuergesetz (EStG)

§ 22 Nummer 5 Satz 4 Einkommensteuergesetz (EstG)

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • Klage vor dem Finanzgericht



Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.




Ansprechpartner

Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der Deutschen Rentenversicherung Bund
Geschwister-Scholl-Straße 10-13
14776

Postanschrift
10868 Berlin, Stadt

Tel.: +49 3381 21677200
E-Mail: zulagenstelle@drv-bund.de
Web: www.zfa.deutsche-rentenversicherung-bund.de/
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein