Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Was erledige ich wo?

Unterstützung für den Wiedereinstieg ins Berufsleben beantragen

Wenn Sie trotz gesundheitlicher Probleme arbeiten möchten, können Sie hierfür finanzielle Unterstützung – zum Beispiel für Hilfsmittel oder Maßnahmen – erhalten.  


Beschreibung

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie gesundheitliche Probleme haben, die Sie am Ausüben Ihres Berufs hindern. Sie können

  • Maßnahmen oder Hilfsmittel erhalten, die es Ihnen ermöglichen, Ihren Beruf wieder beziehungsweise weiter auszuüben oder
  • Leistungen zur Änderung Ihres Berufs

in Anspruch nehmen.

Welche Unterstützung Sie erhalten, hängt von Ihrem Fall ab. Wichtig ist, dass die Maßnahme dabei hilft, dass Sie Ihren oder einen anderen Beruf ausüben können.

Sie können folgende Unterstützungen zur Ausübung Ihres Berufs bekommen:

  • Kraftfahrzeughilfe
    Sie erhalten Zuschüsse für den Kauf eines Autos und/oder für die behindertengerechte Ausstattung Ihres Autos:
    • Bei der Anschaffung eines Autos erhalten Sie einen Zuschuss bis zu 9.500 EUR.
    • Kosten für den behindertengerechten Umbau eines vorhandenen Autos werden komplett übernommen.
  • Übernahme von Kosten für die An- und Abreise zu einer Bildungsmaßnahme
  • Übernahme von Kosten für eine Arbeitsassistenz
    Die Rentenversicherung übernimmt die Kosten für eine Person, die Sie bei der Ausführung Ihres Berufs unterstützt. Die Kosten werden höchstens für 3 Jahre übernommen. Haben Sie danach weiteren Bedarf, finanziert das Integrationsamt die Arbeitsassistenz.
  • Übernahme von Kosten für Hilfsmittel
    Hierunter fallen:
    • Kosten, die Sie zur Ausübung Ihres Berufs brauchen und/oder für den Weg zu Ihrem Arbeitsplatz
    • Kosten für die Teilnahme an einer Maßnahme, die zur beruflichen Teilhabe beiträgt
    • Kosten für technische Arbeitshilfen wie zum Beispiel Bildschirmlesegeräte oder Software

Wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, können Sie Unterstützungen für die Aufnahme von Tätigkeiten erhalten:

  • Gründungszuschuss
    Wenn Sie eine Existenz gründen möchten, erhalten Sie dafür einen Zuschuss. Ihre selbstständige Arbeit muss zu Ihrem Krankheitsbild passen und Ihnen ein Einkommen sichern.
  • Leistungen in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)
    Eine Tätigkeit in einer WfbM kommt in Betracht, wenn Ihnen der allgemeine Arbeitsmarkt aufgrund der Schwere Ihrer Behinderung verschlossen ist und Sie eine angemessene Tätigkeit nur im geschützten Rahmen einer WfbM ausüben können.
  • Leistungen zur beruflichen Anpassung, Umschulung, Ausbildung, Weiterbildung oder Berufsvorbereitung
    Wenn Sie dabei Unterstützung durch begleitende Hilfen benötigen - wie zum Beispiel ärztliche, psychologische oder soziale Betreuung - wird dies bei der Auswahl der Einrichtung berücksichtigt.


Eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben können Sie nicht erhalten, wenn Sie

  • wegen eines Arbeitsunfalls, einer Berufskrankheit oder einer Schädigung durch dritte Personen Anspruch auf eine gleichartige Leistung von einem anderen Reha-Träger - wie zum Beispiel von der Unfallversicherung - haben.
  • verbeamtete Person, Soldatin, Soldat, Richterin oder Richter sind. Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Integrationsamt, um zu erfahren, von wem Sie Leistungen erhalten können.
  • bereits eine Altersrente in Höhe von mindestens zwei Drittel der Vollrente beziehen oder beantragt haben.
  • dauerhaft aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und bis zum Altersrentenbeginn zum Beispiel eine betriebliche Versorgungsleistung bekommen.
  • sich in Untersuchungshaft oder im Vollzug einer Freiheitsstrafe befinden.

Kurztext

  • Leistungen der Rentenversicherung zur Teilhabe am Arbeitsleben Bewilligung
  • falls krankheits- oder behinderungsbedingt der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann oder für die Ausübung Hilfsmittel nötig sind
  • Unterstützung hängt von Einzelfall ab
  • Unterstützungen zur Ausübung des Berufs:
    • behindertengerechtes Fahrzeug
    • Arbeitsassistenz
    • Hilfsmittel für die Ausübung der Arbeit
    • technische Hilfen, zum Beispiel Lesegerätesoftware
  • Unterstützungen zur Änderung des Berufs:
    • Gründungszuschuss
    • Leistungen in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen
    • Umschulung, Ausbildung, Weiterbildung oder Berufsvorbereitung
  • Von der Rentenversicherung werden keine Leistungen erbracht,
    • wenn ein anderer Reha-Träger gleichartige Leistungen erbringt wie zum Beispiel wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit,
    • für Beamtete, Soldatinnen, Soldaten, Richterinnen oder Richter,
    • für Beziehende einer Altersrente,
    • für Versicherte, die sich in Untersuchungshaft befinden oder eine Freiheitsstrafe verbüßen.
  • Antrag kann online, persönlich oder schriftlich gestellt werden
  • zuständig: Deutsche Rentenversicherung (DRV)


Fristen

Ihren Antrag können Sie online, persönlich oder schriftlich stellen.

Online-Antrag:

  • Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung (DRV) unter "Online-Dienste" finden Sie detaillierte Informationen zum Ablauf.
  • Wenn Sie dem Link "Antrag stellen" folgen, werden Sie durch die weiteren Schritte geführt und können den gewünschten Antrag auswählen.
  • Alternativ können Sie die Online-Dienste mit Registrierung nutzen. So sehen Sie zum Beispiel gleich, welche Versicherungszeiten bereits erfasst sind. Außerdem sparen Sie Zeit und müssen bereits bekannte Daten nicht erneut eingeben.
  • Füllen Sie den Antrag vollständig aus und laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
  • Senden Sie Ihren Antrag online ab.
  • Sie erhalten eine Sendebestätigung.
  • Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.

Persönlicher Antrag:

  • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen für Ihren Antrag zusammen und vereinbaren Sie einen Termin mit der DRV.
  • Bei der Online-Terminvereinbarung werden Ihre persönlichen Daten und nach Möglichkeit Ihre Versicherungsnummer benötigt.
  • Sie können eine gewünschte Beratungsstelle und Ihren Wunschtermin auswählen. Je nach Verfügbarkeit freier Termine, erhalten Sie einen Vorschlag für einen verbindlichen Beratungstermin.
  • In Ihrem persönlichen Gespräch wird Ihr Antrag elektronisch aufgenommen und online an den zuständigen Rentenversicherungsträger weitergeleitet.
  • Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.

Schriftlicher Antrag:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der DRV.
  • Laden Sie das gewünschte Antragsformular herunter.
  • Sie können das Formular auch persönlich bei den Auskunfts­- und Beratungsstellen abholen.
  • Füllen Sie das Antragsformular aus, unterschreiben Sie es und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Senden Sie alle Unterlagen
    • per Post an Ihren Rentenversicherungsträger oder
    • geben Sie diese in einer der örtlichen Beratungsstellen ab.
  • Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.

Ihren Antrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine Vollmacht bei der Rentenversicherung ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich die Rentenversicherung ausschließlich an die von Ihnen bevollmächtigte Person.

Wenn Sie Ihre Einwilligung zur elektronischen Kommunikation erteilen, kann der gesamte Schriftwechsel online erfolgen. Entweder nutzen Sie das elektronische Postfach unter den Online-Diensten mit Registrierung oder De-Mail.

Voraussetzungen

Sie können Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von der Rentenversicherung erhalten, wenn Sie

  • mindestens 15 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind (sogenannte „Wartezeit von 15 Jahren“) oder
  • eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehen oder
  • eine große Witwen oder Witwerrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten oder
  • ohne diese Leistungen eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit von der Rentenversicherung zu leisten wäre oder
  • unmittelbar zuvor eine medizinische Leistung zur Rehabilitation von der Rentenversicherung bekommen haben, die allein nicht für den angestrebten Rehabilitationserfolg ausreicht.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen keine Fristen beachten und können jederzeit einen Rehabilitationsantrag stellen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert bis zu 1 Monat.



Kosten

Es fallen keine Kosten für Sie an.




erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Leistungen zur Teilhabe für Versicherte - Rehabilitationsantrag
  • Ob Ihr Rentenversicherungsträger einen Befundbericht oder ein ärztliches Gutachten benötigt, sollten Sie vorab bei Ihrem Rentenversicherungsträger erfragen.



Rechtsgrundlage

§ 16 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI)

Kraftfahrzeughilfe-Verordnung

Rechtsbehelf

  • Widerspruch. Detaillierte Informationen können Sie dem Bescheid über Ihren Reha-Antrag entnehmen.
  • Klage vor dem Sozialgericht. Detaillierte Informationen können Sie dem Widerspruchsbescheid entnehmen.



Weitere Informationen

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja




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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein