Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Was erledige ich wo?

Vergeblichkeitsmeldung aufgrund unzureichender Mitwirkung von Vertragspersonen übermitteln

Wenn Sie die Identifikationsnummer einer Vertragsperson nicht erfassen konnten, müssen Sie eine Vergeblichkeitsmeldung übermitteln.  


Beschreibung

Die Übermittlung der Vergeblichkeitsmeldung hat zum Ziel, die Umgehung von Steuern zu bekämpfen.

Für die Erfassung der Identifikationsnummer haben Sie als Kreditinstitut 3 Monate nach Beginn der Geschäftsbeziehungen mit der Vertragsperson Zeit.
Wenn Sie die Identifikationsnummer nicht erfassen konnten, müssen Sie folgende Angaben an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln:

  • Angaben zur Person und
  • Angaben zur Anschrift

jedes Verfügungsberechtigten und wirtschaftlich Berechtigten.

Zu den genannten Angaben verpflichtet Sie die Kontenwahrheit. Die Kontenwahrheit gilt für jede Person, die ein Konto führen, Wertsachen verwahren oder ein Schließfach überlassen will.

Die Vergeblichkeitsmeldung übermitteln Sie über ein elektronisches Meldeverfahren, welches das BZSt bereitstellt.

Hinweis
Wenn Sie ein Kreditkonto führen und der Kredit nur der

  • Finanzierung privater Konsumgüter dient und
  • der Kreditrahmen den Betrag von EUR 12.000 nicht übersteigt,

müssen Sie die Identifikationsnummer nicht ermitteln.

Kurztext

  • Vergeblichkeitsmeldungen nach § 154 Abs. 2c AO Entgegennahme
  • Übermittlung einer Vergeblichkeitsmeldung aufgrund unzureichender Mitwirkung von Vertragspersonen
  • Vergeblichkeitsmeldung müssen übermitteln:
    • Kreditinstitute
      • welche die Identifikationsnummer der Vertragsperson nicht bis zum Ablauf des 3. Monats nach Beginn der Geschäftsbeziehungen erfassen konnten
  • zu den Angaben der Vergeblichkeitsmeldung gehören Informationen zur Person und der Anschrift jedes Verfügungsberechtigten und wirtschaftlich Berechtigten
  • das Ziel ist die Bekämpfung der Umgehung von Steuern
  • Auskunft durch: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
  • Übermittlung über: elektronisches Meldeverfahren des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt)
  • zuständig: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)


Zuständigkeit

Kontaktformular auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt)



Fristen

Die Vergeblichkeitsmeldung müssen Sie über ein elektronisches Meldeverfahren beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln.

  • Beantragen Sie eine Zulassung zur Nutzung des steuerlichen Abzugsverfahrens für die Kirchensteuer.
  • Geben Sie alle erforderlichen Informationen in der Meldedatei an.
  • Übermitteln Sie die Meldedatei an das BZSt. Das BZSt prüft Ihre Meldedatei.
  • Das BZSt bestätigt Ihnen die erfolgreiche Übermittlung der Meldedatei mittels einer Antwortdatei.

Hinweis
Zur Übermittlung der Vergeblichkeitsmeldung verwenden Sie die Zulassung für das steuerliche Abzugsverfahren für die Kirchensteuer, Sie benötigen für das Fachverfahren Kontenwahrheit keine gesonderte Zulassung. Ein Hinweis auf die erforderliche Nutzung des Verfahrens Kontenwahrheit ist ausreichend.

Voraussetzungen

Eine Vergeblichkeitsmeldung müssen übermitteln:

  • Kreditinstitute
    • welche die Identifikationsnummer der Vertragsperson nicht bis zum Ablauf des 3. Monats nach Beginn der Geschäftsbeziehungen erfassen oder ermitteln konnten

Welche Fristen muss ich beachten?

Übermittlung der Vergeblichkeitsmeldung: bis Ende Februar des Folgejahres

Hinweis
Die Vergeblichkeitsmeldung muss auch dann bis Ende Februar des Folgejahres übermittelt werden, wenn die Kontoeröffnung im Monat Dezember erfolgt.

Bearbeitungsdauer

  • für die Bearbeitung der Meldung: unmittelbar nach technischer Prüfung


Kosten

  • keine



erforderliche Unterlagen

  • keine



Rechtsgrundlage

§ 154 Absatz 2c Abgabenordnung (AO)




Weitere Informationen

  • Formulare: nein
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform nötig: nein
  • persönliches Erscheinen: nein

Die Übermittlung der Vergeblichkeitsmeldung erfolgt über das elektronische Meldeverfahren des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt).




Ansprechpartner

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
An der Küppe 1
53225 Bonn, Stadt

Tel.: +49 228 406-0
Fax: +49 228 406-2661
E-Mail: poststelle@bzst.bund.de
Web: www.bzst.de
 


Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Kirchensteuer/Kontenwahrheit
DGZ-Ring 12
53111 Berlin, Stadt

Tel.: +49 228 4064499
Fax: +49 228 4063200
E-Mail: kontenwahrheit@bzst.bund.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein