Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Vermittlung eines Ferienjobs für ausländische Studierende bestätigt bekommen

Wenn Sie ausländische Studierende oder Fachschülerinnen und -schüler im Rahmen eines Ferienjobs in Deutschland beschäftigen möchten, kann Sie die Bundesagentur für Arbeit bei der Suche nach geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern unterstützen.  


Beschreibung

Studierende und Fachschülerinnen und -schüler, die im Ausland eingeschrieben sind, können in den Semesterferien einen Ferienjob in Deutschland ausüben.

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber können Sie sie überall dort einsetzen, wo Sie sie brauchen, zum Beispiel

  • in der Küche,
  • im Service,
  • in der Landwirtschaft,
  • am Fließband oder
  • in der Gebäudereinigung.

Die Bundesagentur für Arbeit kann Ihnen bei der Besetzung offener Stellen für Ferienjobber helfen, indem sie Ferienjobs an ausländische Studierende vermittelt. Ihre Ansprechpartnerin rund um die Beschäftigung ausländischer Studierender und Fachschülerinnen und -schüler ist die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit.

Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, stellt die Bundesagentur für Arbeit für die Ferienbeschäftigung eine Vermittlungsbestätigung aus.

Kurztext

  • Vermittlung einer Ferienbeschäftigung von ausländischen Studierenden Bestätigung
  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dürfen ausländische Studierende oder Fachschülerinnen und schüler im Rahmen eines Ferienjobs in Deutschland beschäftigen
    • Ferienbeschäftigte müssen an einer Hochschule oder Fachschule im Ausland eingeschrieben sein
    • Ferienjob darf nur während der im Heimatland offiziellen Ferienzeiten absolviert werden
  • Die Bundesagentur für Arbeit kann Ferienjobs an ausländische Studierende vermitteln
  • Bundesagentur für Arbeit erteilt Vermittlungsbestätigung bei Ferienjobs,
    • vorausgesetzt, dass der Ferienjob pro Person in Summe höchstens 90 Tage in einem Zeitraum von 12 Monaten umfasst und
    • die Bundesagentur für Arbeit vermittelt hat
  • zuständig: Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit


Fristen

Wenn Sie eine Vermittlung durch die Bundesagentur für Arbeit wünschen, gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der Bundesagentur für Arbeit, laden Sie sich den Vordruck "Stellenangebot für einen Ferienjob in Deutschland" herunter und füllen Sie diesen aus. Die Bundesagentur für Arbeit schlägt Ihnen passende Bewerberinnen und Bewerber vor.
  • Haben Sie sich schließlich für eine Bewerberin oder einen Bewerber entschieden, füllen Sie das Antragsformular "Ferienbeschäftigung für ausländische Studierende, Fachschüler/innen" in zweifacher Ausführung aus.
  • Befüllen Sie zudem den Vordruck "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis".
  • Schicken Sie die ausgefüllten Vordrucke an die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit. Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur bearbeitet werden kann, wenn Sie die Vordrucke vollständig ausgefüllt haben und das Antragsformular "Ferienbeschäftigung für ausländische Studierende, Fachschüler/innen" in zweifacher Ausführung einreichen.
  • Die Bundesagentur für Arbeit prüft Ihre Unterlagen und bescheinigt Ihnen bei Vorliegen aller Voraussetzungen die beabsichtigte Ferienbeschäftigung.

Wenn Sie bereits persönlichen Kontakt zu einer Studentin oder einem Studenten geknüpft haben, gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der Bundesagentur für Arbeit, laden Sie sich den Vordruck "Antragsformular Ferienbeschäftigung für ausländische Studierende, Fachschüler/innen" herunter und füllen Sie ihn in zweifacher Ausführung aus.
  • Befüllen Sie zudem den Vordruck "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis".
  • Leiten Sie den Vordruck "Erklärung zur Immatrikulationsbescheinigung" an Ihre/n künftige/n Ferienbeschäftigte/n weiter, damit die Hochschule oder Fachschule diesen Vordruck ausfüllt. Darüber hinaus benötigen wir noch eine von der Hochschule beziehungsweise Fachschule ausgestellte Immatrikulationsbescheinigung im Original in deutscher oder englischer Sprache, alternativ mit Übersetzung.
  • Schicken Sie die ausgefüllten Vordrucke gemeinsam mit einer Passkopie der Bewerberin beziehungsweise des Bewerbers an die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit.
  • Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur bearbeitet werden kann, wenn Sie die Vordrucke vollständig ausgefüllt haben und das "Antragsformular Ferienbeschäftigung für ausländische Studierende, Fachschüler/innen" in zweifacher Ausführung einreichen.
  • Die Bundesagentur für Arbeit prüft Ihre Unterlagen und bescheinigt Ihnen bei Vorliegen aller Voraussetzungen die beabsichtigte Ferienbeschäftigung.

Alternativ können Sie die Ferienbeschäftigung über die Internetseite der Bundesagentur für Arbeit beantragen.

  • Gehen Sie auf die Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.
  • Füllen Sie die Formulare „Antragsformular "Ferienbeschäftigung für ausländische Studierende, Fachschüler/innen" und "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis" online aus und speichern Sie diese Formulare.
  • Bei elektronischer Antragsstellung sind Firmenstempel und Unterschrift entbehrlich.
  • Laden Sie das Antragsformular und folgende Nachweise im "Upload-Service" der Bundesagentur für Arbeit hoch:
    • Erklärung zur Immatrikulationsbescheinigung
    • Passkopie
    • Immatrikulationsbescheinigung
    • gegebenenfalls Übersetzung, wenn Immatrikulationsbescheinigung nicht in deutscher oder englischer Sprache vorliegt
  • Um den Upload-Service nutzen zu können, müssen Sie mit Ihrem Benutzerkonto angemeldet sein. Falls Sie kein Benutzerkonto haben, müssen Sie sich einmalig registrieren.
  • Senden Sie im Anschluss die Immatrikulationsbescheinigung im Original an die Bundesagentur für Arbeit.

Die Bundesagentur für Arbeit prüft Ihre Unterlagen und bescheinigt Ihnen bei Vorliegen aller Voraussetzungen die beabsichtigte Ferienbeschäftigung.

Voraussetzungen

Damit Studierende oder Fachschüler/-innen aus dem Ausland in Ihrem Betrieb arbeiten dürfen, müssen sie

  • an einer Hochschule oder Fachschule im Ausland eingeschrieben sein,
  • den Ferienjob absolvieren, wenn am Standort ihrer ausländischen Hochschule oder Fachschule offiziell Ferien sind und
  • den möglichen Beschäftigungszeitraum von maximal 90 Tagen innerhalb von 12 Monaten einhalten.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen keine Fristen beachten.



erforderliche Unterlagen

Bei Herstellung des Kontakts zwischen Ihnen und dem/der Studierenden oder Fachschüler/-in ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit (zum Beispiel durch eine private Vermittlungsagentur):

  • Vordruck „Erklärung zur Immatrikulationsbescheinigung“
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (EzB)
  • Original der Immatrikulationsbescheinigung der ausländischen Universität oder Fachschule in deutscher oder englischer Sprache, bei anderen Sprachen zusätzlich mit Übersetzung auf Deutsch oder Englisch
  • Kopie des Reisepasses der Bewerberin beziehungsweise des Bewerbers

Bei Herstellung des Kontakts zwischen Ihnen und dem/der Studierenden oder Fachschüler/-in durch die Bundesagentur für Arbeit:

  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (EzB)



Rechtsgrundlage

§ 14 Absatz 2 Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung, BeschV)

Rechtsbehelf

Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.




Weitere Informationen

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja




Ansprechpartner

Bundesagentur für Arbeit, Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV), Team 232 / 231
Villemombler Str. 76
53123 Bonn, Stadt

Tel.: +49 228 50208-2989
E-Mail: zav.amz-bonn-231@arbeitsagentur.de
Web: www.arbeitsagentur.de/vor-ort/zav/content/1533713751632
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein