Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Was erledige ich wo?

Sich bei der Erstellung eines landesweiten Raumordnungsplans beteiligen

Sie können sich an der Aufstellung und Änderung eines landesweiten Raumordnungsplans beteiligen.  


Beschreibung

Als Bürgerin, Bürger, Unternehmen sowie Behörde oder Träger öffentlicher Belange (TÖB) können Sie sich an der Neuaufstellung oder Änderung eines landesweiten Raumordnungsplans beteiligen. Mit Ihrer Beteiligung können Sie an der Planung mitwirken.
TÖB sind Behörden oder Institutionen, die per Gesetz öffentliche Aufgaben ausführen. TÖB sind zum Beispiel Kommunen, Straßenbaubehörden, Naturschutzbehörden, Landwirtschaftsbehörden oder Wasserbehörden.
Im landesweiten Raumordnungsplan wird festgelegt, wie die begrenzte Ressource Raum genutzt werden soll. Es gibt unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten des Raums, wie beispielsweise für:

  • Wohnen
  • Gewerbe
  • Verkehr
  • Infrastruktur
  • Erholung oder
  • Natur und Umwelt

Der landesweite Raumordnungsplan besteht im Allgemeinen aus:

  • Angabe der gesetzlichen Grundlagen, auf denen der Raumordnungsplan basiert,
  • Festlegungen von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und
  • Begründung und Erläuterungen der Ziele und Grundsätze der Raumordnung.

Kurztext

  • Landesweiter Raumordnungsplan Aufstellung
  • Bürgerinnen, Bürger, Unternehmen sowie Behörden und Träger öffentlicher Belange können sich zu laufenden Aufstellungsverfahren von landesweiten Raumordnungsplänen äußern
  • der landesweite Raumordnungsplan besteht im Allgemeinen aus:
    • Angabe der gesetzlichen Grundlagen, auf denen der Raumordnungsplan basiert
    • Festlegung von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung, insbesondere zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes
    • Begründung und Erläuterungen der Ziele und Grundsätze der Raumordnung
  • Stellungnahmen erfolgen elektronisch
  • zuständig: jeweilige Landesbehörde


Fristen

  • Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung zum geplanten landesweiten Raumordnungsplan äußern oder eine Stellungnahme abgeben. Diese soll elektronisch erfolgen.
  • Die Stellungnahmen werden nach Fristende von der zuständigen Behörde gesammelt und geprüft. Dabei werden andere private und öffentliche Belange berücksichtigt.
  • Das Ergebnis der Abwägung wird veröffentlicht.

Welche Fristen muss ich beachten?

Ab Beginn der Veröffentlichung des Raumordnungsplans im Internet können Sie sich mindestens einen Monat beteiligen. Die Frist gilt sowohl für die Öffentlichkeit als auch für Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange.



Rechtsgrundlage

§§ 7, 9, 10 und 13 Raumordnungsgesetz (ROG)

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht



Ansprechpartner

Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
Bergstraße 2
24103 Kiel

Tel.: +49 431 5194-0
Fax: +49 431 5194-234
E-Mail: infothek@kiel.ihk.de
Web: www.ihk.de/schleswig-holstein/
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein