Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Gebietsänderung mit der Gemeinde Osterrönfeld

Gebietsänderungsvertrag

Zwischen der Stadt Rendsburg, vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Rolf Teucher und der Gemeinde Osterrönfeld, vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Hans-Joachim Völschow wird folgender Gebietsänderungsvertrag geschlossen:

§ 1 - Umgemeindung

Die Stadt Rendsburg und die Gemeinde Osterrönfeld vereinbaren unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde des Innenministeriums, aus der Stadt Rendsburg im Bereich "Wildes Moor" und "Stadtmoor" Grundstücksflächen von insgesamt 266,63 ha in die Gemeinde Osterrönfeld und aus der Gemeinde Osterrönfeld Grundstücksflächen von insgesamt 58,91 ha "im NORLA-Bereich" sowie landwirtschaftliche Flächen südlich der B 202 umzugemeinden.

Die Begrenzung des umzugemeindenden Gebietes ergibt sich aus der beiliegenden Karte im Maßstab 1 : 25000, die Bestandteil dieses Vertrages ist (Anlage 1).

Die einzelnen umzugemeindenden Flurstücke ergeben sich aus der diesem Vertrag beigefügten Aufstellung, die Bestandteil dieses Vertrages ist (Anlage 2).


§ 2 - Ortsrecht

Mit dem Tage der Umgemeindung tritt wechselseitig das für die Stadt Rendsburg bzw. das für die Gemeinde Osterrönfeld geltende Ortsrecht in dem umgemeindeten Gebiet in Kraft.

Am gleichen Tage tritt in dem umgemeindeten Gebiet das Ortsrecht der Stadt Rendsburg bzw. das Ortsrecht der Gemeinde Osterrönfeld außer Kraft.

Die Stadt Rendsburg und die Gemeinde Osterrönfeld übernehmen mit dem Tage der Umgemeindung die Verwaltung der jeweils umgemeindeten Gebiete.


§ 3 - Übergang von Grundstücken

Mit dem Tage der Umgemeindung gehen alle Grundstücke, die im Eigentum der Gemeinde Osterrönfeld stehen und öffentlichen Zwecken dienen, gemäß den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein kostenlos in das Eigentum der Stadt Rendsburg über sowie die im Eigentum der Stadt Rendsburg stehenden Flächen, die öffentlichen Zwecken dienen, gemäß den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein kostenlos in das Eigentum der Gemeinde Osterrönfeld über.

Die Stadt Rendsburg und die Gemeinde Osterrönfeld verpflichten sich, ihr sonstiges Grundvermögen in den umzugemeindenden Gebieten gemäß § 1 dieses Vertrages zum Zeitpunkt der Umgemeindung auf Wunsch aneinander zu veräußern. Der Kaufpreis wird auf der Grundlage einer Wertermittlung durch den Gutachterausschuß des Kreises Rendsburg-Eckernförde vereinbart.


§ 4 - Finanzieller Ausgleich

Eine Ausgleichsleistung wird nicht vereinbart.


§ 5 - Inkrafttreten

Dieser Vertrag tritt rückwirkend zum 01.01.1999 in Kraft.


§ 6 - Ausfertigungen

Dieser Vertrag wird 4fach ausgefertigt. Je 1 Ausfertigung erhalten die Stadt Rendsburg und die Gemeinde Osterrönfeld sowie der Innenminister des Landes Schleswig-Holstein und der Landrat des Kreises Rendsburg-Eckernförde.



Rendsburg, den 25.01.1999

Hans-Joachim Völschow
(Bürgermeister)

Gemeinde Osterrönfeld Rolf Teucher
(Bürgermeister)

Stadt Rendsburg