Was erledige ich wo?
Biotop Schutz
Bestimmte Lebensräume einer Lebensgemeinschaft (Biotope) unterliegen einem besonderen gesetzlichen Schutz.
Beschreibung
Biotope sind Lebensräume einer Lebensgemeinschaft wildlebender Tiere und Pflanzen. Bestimmte Lebensräume unterliegen einem besonderen gesetzlichen Schutz, weil sie entweder äußerst selten sind, einen hohen ökologischen Wert haben oder von Zerstörung bedroht sind. Einige der bei uns vorkommenden geschützten Biotope sind durch menschliche Aktivitäten entstanden beziehungsweise sind auf bestimmte Landnutzungsformen zurückzuführen.
Änderungen der Bewirtschaftung, Baumaßnahmen sowie Schadstoffeinträge und andere Einflüsse können Lebensräume zerstören. Auch aus Unkenntnis erfolgte Schädigungen und Zerstörungen besonders geschützter Biotope sind rechtswidrig. Der Verursacher kann zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verpflichtet werden.
Für gesetzlich geschützte Biotope gelten strenge Verbote, von denen aber im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Einzelfall Ausnahmen oder Befreiungen zugelassen werden können.
Zuständigkeit
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Naturschutzbehörden).
erforderliche Unterlagen
Für Ausnahmen oder Befreiungen von den Verboten in Biotopen sind folgende Unterlagen notwendig:
- Lageplan des Biotops,
- Beschreibung des Vorhabens sowie
- Angaben, die zur Beurteilung des Vorhabens notwendig sind.
Da weitere Unterlagen erforderlich sein können, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.
Rechtsgrundlage
- § 30 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG),
- §§ 21, 27 Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG),
- Landesverordnung über die Zuständigkeit der Naturschutzbehörden (Naturschutzzuständigkeitsverordnung - NatSchZVO),
- Landesverordnung über gesetzlich geschützte Biotope (Biotopverordnung).
Weitere Informationen
Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) ist verantwortlich für die Durchführung und Aktualisierung der flächendeckenden Kartierung von gesetzlich geschützten Biotopen einschließlich der Mitteilung an die Eigentümerinnen und Eigentümer.
verwandte Vorgänge
- Auskunft aus dem Altlasten- oder Bodenschutzkataster beantragen
- Beratung zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen anfragen
- Forstwirtschaft: Vermehrungsgut Betrieb - Anmeldung
- Hochwasserschutz: Förderung von Maßnahmen
- Naturschutz
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Postanschrift
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel.: +49 4331 202-0
Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info@kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle
Kaisertraße 10
24768 Rendsburg
Postanschrift
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel.: +49 4331 202-0
Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info@kreis-rd.de
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle)
Tel.: +49 4331 202-1294
Fax: +49 4331 202-527
E-Mail: kristina.achilles@kreis-rd.de
Etage: 1. OG | Zimmer: 111
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle)
Tel.: +49 4331 202-490
Fax: +49 4331 202-527
E-Mail: nicole.kirsch@kreis-rd.de
Etage: 1. OG | Zimmer: 107
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle)
Tel.: +49 4331 202-520
Fax: +49 4331 202-527
E-Mail: alexander.klimek@kreis-rd.de
Etage: 1. OG | Zimmer: 114
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle)
Tel.: +49 4331 202-304
Fax: +49 4331 202-527
E-Mail: henning.willers@kreis-rd.de
Etage: 1. OG | Zimmer: 114
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Postanschrift
24171 Kiel
Tel.: +49 431 988-0
Fax: +49 431 988-7239
E-Mail: schriftgutstelle@mekun.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/V/v_node.html
Landesportal Schleswig-Holstein