Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelles".

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Was erledige ich wo?

Auskunft über die Bodenrichtwerte beantragen

Wenn Sie Informationen über Bodenrichtwerte haben möchten, zum Beispiel im Vorfeld eines Grundstückskaufs oder Bauvorhabens, können Sie die Bodenrichtwerte online einsehen oder schriftliche Auskünfte und Auszüge erhalten.  


Beschreibung

Sie haben ein allgemeines Interesse am Grundstücksmarkt oder wollen ein Grundstück erwerben beziehungsweise verkaufen? Dann können Sie sich auf verschiedene Weisen über das Niveau der Bodenpreise in der Region informieren.

Einen schnellen und kostenfreien Überblick über die Bodenrichtwerte bekommen Sie

  • bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse vor Ort,
  • über Internetportale der Bundesländer,
  • oder über das Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D).
    • Hinweis: Im Saarland und in Baden-Württemberg ist der Online-Dienst nicht verfügbar.

Kurztext

  • Bodenrichtwertkarte Auszug
  • Informationen über Bodenrichtwerte, z.B. im Vorfeld eines Grundstückskaufs oder Bauvorhabens
  • kostenfreie Einsicht in die Bodenrichtwerte über
    • Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse vor Ort
    • Internetportale der Bundesländer
    • oder das Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D)
      • Hinweis: Im Saarland und in Baden-Württemberg ist der Online-Dienst nicht verfügbar.
  • mündliche Auskünfte oder Einsicht in die Bodenrichtwerte bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind kostenfrei
  • schriftliche Auskünfte und amtliche Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte erfolgen auf formlosen Antrag und sind nach Maßgabe des Landesrechts kostenpflichtig
  • zuständig: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte


Fristen

keine



erforderliche Unterlagen

keine




Rechtsgrundlage

§ 196 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 196 Absatz 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 196 Baugesetzbuch (BauGB)

Rechtsbehelf

Leistungsklage auf Auskunftserteilung




Weitere Informationen

Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein​​​​​​​

Finanzamtsuche




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
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24768 Rendsburg

Postanschrift
Postfach: 905
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Tel.: +49 4331 202-0
Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info@kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
 


Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle
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Postanschrift
Postfach: 905
Kaiserstraße 8
24758 Rendsburg

Tel.: +49 4331 202-0
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E-Mail: info@kreis-rd.de
 

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Tel.: +49 4331 202-481
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E-Mail: iris.bennuehr@kreis-rd.de
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Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle)

Frau Tanja Neumann Vcard herunterladen

Tel.: +49 4331 202-531
Fax: +49 4331 202-574
E-Mail: tanja.neumann@kreis-rd.de
Etage: 2. OG | Zimmer: 213
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein