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Abfallentsorgung: Deponien
Deponien sind Abfallentsorgungsanlagen, in denen Abfälle zeitlich unbegrenzt abgelagert werden.
Beschreibung
Deponien sind Abfallentsorgungsanlagen, in denen Abfälle zeitlich unbegrenzt abgelagert werden.
Abfälle dürfen auf Deponien grundsätzlich nur abgelagert werden, wenn sie die für die jeweilige Deponieklasse festgelegten Zuordnungskriterien einhalten. Für Hausmüll, hausmüllähnliche Gewerbeabfälle und andere Abfälle mit hohen organischen Anteilen bedeutet dies, dass sie vor der Ablagerung entweder thermisch oder mechanisch-biologisch behandelt werden müssen.
Das Anlagenkataster gibt einen Überblick über die Abfallentsorgungsanlagen in Schleswig-Holstein. Neben der Anschrift und Angaben zum Betreiber werden auch die zugehörigen Anlagendaten und die Abfälle, die die jeweilige Abfallentsorgungsanlage annehmen darf, dargestellt.
Zuständigkeit
An das Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU).
Rechtsgrundlage
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Weitere Informationen
Das Anlagenkataster der Entsorgungsanlagen in Schleswig-Holstein sowie weitere Informationen zu Deponien finden Sie auf den Seiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Restabfallbehandlung und Deponien in Schleswig-Holstein
Anlagenkataster der Entsorgungsanlagen
verwandte Vorgänge
- Gewässeraufsicht
- Immissionsschutz: Sachverständige nach § 29a Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Register und Nachweise über den Verbleib von Abfällen führen
- Sperrmüll zur Entsorgung abgeben
- Umweltverträglichkeitsprüfung
Ansprechpartner
Landesamt für Umwelt
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Tel.: +49 4347 704-0
Fax: +49 4347 704-116
E-Mail: poststelle.flintbek@lfu.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LFU/LFU_node.html
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