Was erledige ich wo?
Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen, Minderjährige mit körperlichen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen
Die Eingliederungshilfe dient unter anderem dazu, Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft einzugliedern und sie zu einem weitgehend selbständigen Leben zu befähigen.
Beschreibung
Aufgabe der Eingliederungshilfe besteht darin, Leistungsberechtigten eine individuelle, der Würde des Menschen entsprechende Lebensführung zu ermöglichen und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistung soll Menschen mit Behinderung befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.
Die Eingliederungshilfe wird nur auf Antrag gewährt.
Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehören:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Leistungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen, Leistungen bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern),
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung (Hilfen zu einer Schulbildung, Hilfen zur schulischen oder hochschulischen Ausbildung oder Weiterbildung für einen Beruf),
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe (Leistungen für Wohnraum, Assistenzleistungen, heilpädagogische Leistungen, Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie, Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten, Leistungen zur Förderung der Verständigung, Leistungen zur Mobilität, Hilfsmittel, Besuchsbeihilfen).
Zum Zweck der Steuerung, Wirkungskontrolle und Dokumentation des Teilhabeprozesses stellt der Träger der Eingliederungshilfe unverzüglich nach der Feststellung der Leistungen gemeinsam mit der leistungsberechtigten Person, einer Person ihres Vertrauens, eventuell mit der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt, dem Gesundheitsamt, der Landesärztin/dem Landesarzt, dem Jugendamt und den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit einen Gesamtplan insbesondere zur Durchführung der einzelnen Leistungen oder einer Einzelleistung auf.
Anspruch auf Leistungen haben Menschen mit Behinderungen, die nicht nur vorübergehende körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben und wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind (wesentliche Behinderung) oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind gegenüber den Leistungen anderer Sozialleistungsträger oder Rehabilitationsträger (zum Beispiel Krankenversicherungsträger, Rentenversicherungsträger, Bundesagentur für Arbeit, Unfallversicherungsträger) nachrangig.
Regionale Hinweise
Der Antrag wird lediglich vom Amt angenommen, für die Bearbeitung ist der Kreis zuständig.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an den Träger der Eingliederungshilfe Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.
Fristen
Eingliederungshilfe wird frühestens ab dem Ersten des Monats der Antragstellung gewährt, wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen bereits vorlagen.
erforderliche Unterlagen
Je nach Sachverhalt benötigen Sie zum Beispiel
- Nachweis über die Behinderung,
- sämtliche Einkommensnachweise,
- Nachweise über die Kosten der Unterkunft und Vermögensnachweis (Bankauskunft).
Genaue Auskünfte hierzu erhalten Sie von der zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlage
§§ 90 fortfolgende Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (Teil 2, SGB IX)
verwandte Vorgänge
- Blindenhilfe beantragen
- Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder
- Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beantragen
- Landesblindengeld
- Sozialhilfe beantragen
Ansprechpartner
Amt Eiderkanal
Der Amtsvorsteher
Schulstraße 36
24783 Osterrönfeld
Tel.: 04331 8471-0
Fax: 04331 8471-71
E-Mail: info@amt-eiderkanal.de
Web: www.amt-eiderkanal.de
Amt Eiderkanal
Verwaltungsstelle Schacht-Audorf
Kieler Straße 25
24790 Schacht-Audorf
Tel.: 04331 9474-0
Fax: 04331 9474-77
E-Mail: info@amt-eiderkanal.de
Web: www.amt-eiderkanal.de
Mitarbeiter (Amt Eiderkanal)
Tel.: 0 43 31 / 94 74-29
Fax: 04331 9474-77
E-Mail: a.hundorf@amt-eiderkanal.de
Etage: EG | Zimmer: 104
Mitarbeiter (Amt Eiderkanal)
Frau Julia Kohlmorgen
Teamleitung
Tel.: 04331 9474-43
Fax: 04331 9474-77
E-Mail: j.kohlmorgen@amt-eiderkanal.de
Etage: EG | Zimmer: 103
Mitarbeiter (Amt Eiderkanal)
Tel.: 04331 9474-49
Fax: 04331 9474-77
E-Mail: m.loeck@amt-eiderkanal.de
Etage: EG | Zimmer: 103
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Postanschrift
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel.: +49 4331 202-0
Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info@kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Frau Marion Askoubane
Fachbereich - Soziales, Arbeit und Gesundheit
Fachdienst - Soziales und Eingliederungshilfen
Tel.: +49 4331 202-192
Fax: +49 4331 202-184
E-Mail: eingliederungshilfe@kreis-rd.de
Etage: 5. OG | Zimmer: 504
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Frau Evelyn Kurt
Fachbereich - Soziales, Arbeit und Gesundheit
Fachdienst - Soziales und Eingliederungshilfen
Tel.: +49 4331 202-1206
Fax: +49 4331 202-615
E-Mail: eingliederungshilfe@kreis-rd.de
Etage: 5. OG | Zimmer: 502
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Herr Hajo Päpcke
Fachbereich - Soziales, Arbeit und Gesundheit
Fachdienst - Soziales und Eingliederungshilfen
Tel.: +49 4331 202-538
Fax: +49 4331 202-184
E-Mail: eingliederungshilfe@kreis-rd.de
Etage: 5. OG | Zimmer: 505
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Hilfeplanung Eckernförde
Kieler Straße 78
24340 Eckernförde
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Kieler Straße 78
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Fax: +49 4331 202-185
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Tel.: +49 4331 202-552
Fax: +49 4331 202-184
E-Mail: eingliederungshilfe@kreis-rd.de
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Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Hilfeplanung Nortorf
Industriestraße 6
24589 Nortorf
Postanschrift
Industriestraße 6
24589 Nortorf
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Fax: +49 4392 4083-20
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