Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelles".

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Was erledige ich wo?

Ausnahme vom Mindestalter für die Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragen

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Fahrerlaubnis erteilt werden, obwohl das Mindestalter noch nicht erreicht ist.  


Beschreibung

Das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis beträgt 18 Jahre bei den Fahrerlaubnisklassen A2, B, BE, C1 und C1E. Bei der Fahrerlaubnisklasse C, CE und D1 und D1E beträgt das Mindestalter 21 Jahre und bei D und DE beträgt es 24 Jahre. Die Fahrerlaubnis der Klassen A1, L und T kann bereits mit 16 Jahren erworben werden.

Das Fahrerlaubnisrecht ist „besonderes Gefahrenabwehrrecht“. Auch die Mindestaltersgrenzen bezwecken den Schutz der Allgemeinheit und letztendlich auch der Betroffenen selbst.

Entscheidungen über Ausnahmen vom Mindestalter sind stets einzelfallbezogen zu treffen. Für das Abweichen von den gesetzlichen Vorgaben ist Voraussetzung, dass die Anwendung der Vorschriften für den Antragsteller eine „unbillige, vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte Härte“ bedeuten würde und ihm ein Warten bis zum Mindestalter auf Grund seiner persönlichen Umstände, die sich wesentlich von denen gleichaltriger Bewerber unterscheiden, nicht zumutbar wäre.



Zuständigkeit

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein



Kosten

Die Fahrerlaubnisbehörde erhebt Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) 




erforderliche Unterlagen

  • Schriftlicher begründeter Antrag
  • Gegebenenfalls Führungszeugnis



Rechtsgrundlage

§§ 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

§ 10 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

§ 74 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)




Weitere Informationen

Das Mindestalter für die Klasse AM beträgt 15 Jahre. Für diese Fahrerlaubnisklasse ist keine Ausnahme vom Mindestalter möglich.

Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein.

Fahrerlaubnisbehörden in Schleswig-Holstein




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr
Mercatorstraße 9
24106 Kiel

Tel.: 0431 3830
Fax: 0431 383-2754
E-Mail: gst@lbv-sh.landsh.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein