Was erledige ich wo?
Frühförderung Hörgeschädigte
Sollten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung vermuten, sollten Sie dies durch spezielle Hörprüfungsverfahren überprüfen lassen.
Beschreibung
Vermuten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung? Es gibt für jedes Alter (auch für Säuglinge) spezielle Hörüberprüfungsverfahren. Beanspruchen Sie kompetenten ärztlichen und fachärztlichen Rat!
Zuständigkeit
An eine Frühförderstelle in Ihrer Nähe oder die Beratungs- und Förderzentren der Schulen für Sinnesgeschädigte.
erforderliche Unterlagen
- Gelbes Heft der U-Vorsorgeuntersuchungen,
- Arzt- und Therapieberichte über Ihr Kind,
- Ergebnisse einer Hörüberprüfung durch eine(n) HNO-Ärztin/Arzt.
Eine Überweisung ist nicht erforderlich. Sie können sich direkt anmelden.
Rechtsgrundlage
§ 30 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Thema Frühförderung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und der Ärztekammer Schleswig-Holstein.
Ärztekammer Schleswig-Holstein - Arbeitsgruppe Frühförderung
verwandte Vorgänge
- Bildungsurlaub Gewährung
- Fahrkosten
- Hilfen für Menschen, die durch eine Unrechtshaft zu Schaden gekommen sind
- Sozialhilfe beantragen
- Untersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Postanschrift
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel.: +49 4331 202-0
Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info@kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Hilfeplanung Büdelsdorf
Neue Dorfstraße 67 a
24782 Büdelsdorf
Postanschrift
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel.: +49 4331 202-0
Fax: +49 4331 202-185
E-Mail: eingliederungshilfen@kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/
Landesportal Schleswig-Holstein