Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Vermarktung von Geflügelfleisch

Geflügelfleisch darf innerhalb der EU nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen vermarktet werden.  


Beschreibung

Zur Vereinfachung des Handelsverkehrs gibt es Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch. Sie sollen den Markt transparenter machen. Sie gelten für bestimmte Kategorien von Geflügelfleisch von Hühnern, Enten, Gänsen, Truthühnern und Perlhühnern. Innerhalb der EU darf dieses Geflügelfleisch nur vermarktet werden, sofern es diesen Normen entspricht und keiner Behandlung (mit Ausnahme einer Kältebehandlung) unterworfen wurde.

Prüferinnen und Prüfer des Fachdezernates "Handelsklassenüberwachung" kontrollieren die Qualität des Geflügelfleisches. Sie überprüfen zudem die Einhaltung der Mindestbedingungen bei den Erzeugern von Geflügel, die für die Verwendung von Angaben über die Haltungsform (zum Beispiel bäuerliche Auslaufhaltung, bäuerliche Freilandhaltung, extensive Bodenhaltung) zugelassen sind. Ferner wird auf allen Handelsstufen die korrekte Kennzeichnung von Geflügelfleisch (frisch, gefroren, tiefgefroren), Geflügelteilstücken, Geflügelfleisch in Fertigpackungen sowie nicht in Fertigpackungen kontrolliert. Es wird außerdem bei gefrorenen oder tiefgefrorenen Hähnchen der Wassergehalt geprüft, der einen bestimmten technisch unvermeidbaren Wert nicht überschreiten darf.

Verstöße gegen die geltenden Rechtsvorschriften werden mit Verwarnungen oder Bußgeldern geahndet. Gegebenenfalls wird auch geprüft, ob dem Betrieb die Registrierung für die Erzeugung von Geflügel aus besonderen Haltungsformen entzogen werden sollte.



Zuständigkeit

An das Landeslabor, Fachdezernat: Tierarzneimittel-, Futtermittel- und Handelsklassenüberwachung.



Rechtsgrundlage

Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO)

Verordnung (EG) Nr.543/2008 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch

Verordnung (EG) Nr. 589/2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Eier

Verordnung über Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch (GFlFleischV)

Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier (EiMarktV)




Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

Geflügelhaltung




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Ansprechpartner

Landeslabor Schleswig-Holstein
Max-Eyth-Straße 5
24537 Neumünster

Tel.: +49 4321 904-600
Fax: +49 4321 904-619
E-Mail: info@lsh.landsh.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein