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Geräte- und Produktsicherheit: Anerkennung von Überwachungsstellen
Überwachungs-, Prüf- oder Zertifizierungsstellen, die die Sicherheit von Geräten, Maschinen und Anlagen überprüfen und zertifizieren, benötigen eine Anerkennung.
Beschreibung
Überwachungs-, Prüf- oder Zertifizierungsstellen, die die Sicherheit von Geräten, Maschinen und Anlagen überprüfen und zertifizieren, müssen von der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) anerkannt werden.
Zuständigkeit
An die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMAS).
Fristen
Keine
Kosten
Die Zulassung ist gebührenpflichtig. Auskunft hierüber erteilt die ZLS.
erforderliche Unterlagen
Informationen zu erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie auf den Internetseiten der ZLS.
Rechtsgrundlage
§ 11 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
§ 11 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
§ 11 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
Weitere Informationen
Die ZLS überwacht auch die Einhaltung der Anforderungen an eine zugelassene Stelle.
verwandte Vorgänge
- Bauprodukte: Herstellung von nicht geregelten Bauprodukten - Erlaubnis
- Eintragung in die Handwerksrolle mit der Meisterprüfung gleichgestellter inländischer Prüfung
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkte ändern
- Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Erlass von Anordnungen
- Walderzeugnisse: Gewerbliches Sammeln - Erlaubnis
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel.: +49 431 530550-0
Fax: +49 431 530550-99
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Web: www.ea-sh.de
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