Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelles".

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Gesundheitsberufe, Gesundheitsfachberufe: Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

Berufsbezeichnungen in Gesundheitsfachberufen (z.B. Ergotherapeut, Logopäde), bedürfen einer Erlaubnis.  


Beschreibung

Wer eine Berufsbezeichnung in einem der nachfolgenden Gesundheitsfachberufe führen will, benötigt eine Erlaubnis:

  • Altenpflegerin / Altenpfleger,
  • Altenpflegehelferin / Altenpflegehelfer,
  • Krankenpflegehelferin / Krankenpflegehelfer,
  • Diätassistentin / Diätassistent,
  • Ergotherapeutin / Ergotherapeut,
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin / Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger,
  • Gesundheits- und Krankenpflegerin / Gesundheits- und Krankenpfleger,
  • Pflegefachfrau / Pflegefachmann
  • Logopädin / Logopäde,
  • Masseurin und medizinische Bademeisterin / Masseur und medizinischer Bademeister,
  • Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin / Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent (ausl. Anerkennung),
  • Medizinisch-technische Radiologieassistentin / Medizinisch-technischer Radiologieassistent,
  • Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik / Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik (ausländische Anerkennung),
  • Orthoptistin / Orthoptist,
  • Pharmazeutisch-technische Assistentin / Pharmazeutisch-technischer Assistent,
  • Physiotherapeutin / Physiotherapeut,
  • Podologin / Podologe und
  • Notfallsanitäterin / Notfallsanitäter (früher: Rettungsassistentin / Rettungsassistent).
  • Rettungssanitäterin / Rettungssanitäte


Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an das Schleswig-Holsteinische Institut für Berufliche Bildung (SHIBB Landesamt).



Fristen

Die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft. Diese sind:

  • den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung an einer Ausbildungsstätte in Schleswig-Holstein oder
  • einen gleichwertigen Ausbildungsabschluss im Ausland,
  • die persönliche und gesundheitliche Eignung für die Ausübung des Berufs.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine



Kosten

  • Für die Ablegung der in den jeweiligen Berufsgesetzen vorgeschriebenen Prüfung wird eine Gebühr in Höhe von 40,00 Euro,
  • bei Anerkennung von Auslandsabschlüssen wird eine Gebühr in Höhe von 40,00 bis 225,00 Euro

gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren erhoben.




erforderliche Unterlagen

Da unterschiedliche Unterlagen erforderlich sein können, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle (SHIBB Landesamt) in Verbindung zu setzen.




Rechtsgrundlage

§ 1 Absatz 1 Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen (Podologengesetz - PodG)

§ 2 Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen (Podologengesetz - PodG)

Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 9.6.1 (VwGebV)

Landesverordnung über die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern (RettSan-APrVO)

§ 2 Podologengesetz (PodG)

§ 2 Notfallsanitätergesetz (NotSanG)

§ 2 Hebammengesetz (HebG)




Weitere Informationen

Formloser Antrag.




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB) – SG 21/Gesundheitsberufe
Muhliusstraße 38
24103 Kiel

Tel.: +49431 988 9761
E-Mail: gesundheitsberufe@shibb.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/SHIBB/shibb_node.html
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein