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Arbeitsschutz / Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (StAUK)
Aufgaben des Arbeitsschutzes der ehemaligen Gewerbeaufsicht werden von der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord bearbeitet.
Beschreibung
Aufgaben des Arbeitsschutzes der ehemaligen Gewerbeaufsicht werden von der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord bearbeitet. Sie umfassen folgende Aufgabenbereiche:
- Ruhepausen, Ruhezeit, Nacht-/Schichtarbeit, Sozialvorschriften im Straßenverkehr,
- Schutz werdender und stillender Mütter am Arbeitsplatz,
- Kinder- und Jugendarbeitsschutz,
- Gestaltung von Arbeitsplätzen,
- Technische Sicherheit von Maschinen und Geräten,
- Umgang mit Gefahrstoffen inklusive Sprengstoffen, Biostoffen,
- medizinische Aspekte des Arbeitsschutzes,
- Anlagensicherheit,
- physische und psychische Belastungen in der Arbeitswelt.
Zuständigkeit
An die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (STAUK).
Kosten
Keine
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Arbeitsschutz in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und STAUK.
Staatlicher Arbeitsschutz in Schleswig-Holstein
STAUK - Arbeits- und Gesundheitsschutz
verwandte Vorgänge
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe erlaubnispflichtig: Gestattung der Fortführung des Betriebs durch eine Stellvertretung
- Gewerbe erlaubnispflichtig: Untersagung wegen Unzuverlässigkeit
- Gewerbe ummelden
- Handwerksrolle: Eintragung Betriebsleiter
Ansprechpartner
Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord
Seekoppelweg 5a
24113 Kiel
Tel.: 0431 220040-10
Fax: 0431 220040-650
E-Mail: poststelle@arbeitsschutz.uk-nord.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/STAUK/STAUK_node.html
Landesportal Schleswig-Holstein