Was erledige ich wo?
Kind an einem Gymnasium anmelden
Wenn Ihr Kind nach Abschluss der Grundschule ein Gymnasium besuchen soll, müssen Sie Ihr Kind an diesem Gymnasium anmelden.
Beschreibung
Wenn Ihr Kind bald mit der Grundschule fertig ist, müssen Sie als Eltern entscheiden, auf welche weiterführende Schule Ihr Kind gehen soll.
Die weiterführenden Schulen werden ab der 5. Klasse besucht und schließen direkt an die Grundschule (nach der 4. Klasse) an. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Kind auf eine Gemeinschaftsschule oder auf ein Gymnasium zu schicken.
Grundsätzlich wird ein Gymnasium von der 5. Klasse bis zur 12./13. Klasse besucht. Mit Abschluss der 9. Klasse erwirbt Ihr Kind den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA). Mit Abschluss der 10. Klasse wird der Mittlere Schulabschluss (MSA) erworben.
Je nach Gymnasium wird die Schule in 8 oder 9 Jahren absolviert, dies nennt sich auch G8 oder G9. Dadurch variiert die Länge des Schulbesuches zwischen 12 oder 13 Jahren. Wichtig ist, dass sowohl der vermittelte Lerninhalt, als auch der Schulabschluss der Gleiche ist.
Mit Abschluss des Gymnasiums nach der 12. oder 13. Klasse erhält Ihr Kind die allgemeine Hochschulreife (Abitur). Dieser Abschluss berechtigt Ihr Kind zur Aufnahme eines Studiums an einer Universität.
Die meisten Gymnasien bieten das Abitur in 13 Jahren an.
Kurztext
- Gymnasium Aufnahme
- 5. Klasse bis 12./13. Klasse
- Folgende Schulabschlüsse sind möglich:
- 9. Klasse: Erster allgemeinbildender Schulabschluss (ESA)
- 10. Klasse: Mittlerer Schulabschluss (MSA)
- 12./13. Klasse: allgemeine Hochschulreife (Abitur)
- Anmeldung mit Halbjahreszeugnis der 4. Klasse, Anmeldeschein von der Grundschule und Schulübergangsempfehlung
- Zuständig: Regionales Gymnasium
Zuständigkeit
Regionales Gymnasium
Fristen
- Sie melden Ihr Kind mit dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse bei einem Gymnasium in Ihrer Nähe an.
- Das Gymnasium prüft die Anmeldung.
- Sie erhalten eine Nachricht, ob Ihr Kind an der Schule aufgenommen wird.
Voraussetzungen
Ihr Kind wird in die 5. Klasse versetzt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Frist zur Anmeldung erfahren Sie von dem Gymnasium.
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Halbjahreszeugnis der 4. Klasse
- Schulübergangsempfehlung
- Anmeldeschein von der Grundschule
- Gegebenenfalls erforderliche Unterlagen
Rechtsgrundlage
§ 44 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG)
§ 4 Schulartverordnung Gymnasien (SAVOGym)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Weitere Informationen
Über die Gymnasien in Ihrer Nähe informiert Sie Ihr örtlich zuständiges Schulamt.
Übersicht Schulsystem in Schleswig-Holstein
verwandte Vorgänge
- Aufnahme an einer Grundschule anmelden
- Aufnahme in Gemeinschaftsschule beantragen
- Regionalschule
- Schulen in freier Trägerschaft
- Sonderpädagogische Förderung (Schule / Förderzentrum)
Ansprechpartner
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel
Tel.: +49 431 988-0
E-Mail: poststelle@bimi.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/III/iii_node.html
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur - Abteilung III 2: Bildungspolitische Querschnittsaufgaben, Lehrkräftenachwuchs, Lehrkräftepersonalverwaltung
Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel
Tel.: 0431 988-2302
Fax: 0431 988-2528
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