Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Was erledige ich wo?

Registrierung von Personen beantragen, die Inkassodienstleistungen anbieten

Wer geschäftsmäßig Inkassodienstleistungen erbringen möchte, muss diese Tätigkeit im Rechtsdienstleistungsregister registrieren lassen.  


Beschreibung

Wenn Sie geschäftsmäßig Inkassodienstleistungen erbringen möchten, müssen Sie diese Tätigkeit im Rechtsdienstleistungsregister registrieren lassen. Inkassodienstleistung ist die Einziehung fremder oder zum Zwecke der Einziehung auf fremde Rechnung abgetretener Forderungen, wenn die Forderungseinziehung als eigenständiges Geschäft betrieben wird.

Registriert werden kann, wer für die Ausübung der Tätigkeit persönlich geeignet und auch zuverlässig ist sowie darüber hinaus über eine besondere Sachkunde (theoretisch und praktisch) verfügt und diese entsprechend nachweist. Wichtige Maßstäbe für die erforderliche Zuverlässigkeit sind

  • das Vorleben (insbesondere etwaige Straftaten) und
  • die wirtschaftlichen Verhältnisse.

Die Registrierung kann von Bedingungen abhängig gemacht oder mit Auflagen verbunden werden. Auflagen können jederzeit angeordnet oder geändert werden.



Zuständigkeit

An die Präsidentin/den Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts als zuständige Registrierungsbehörde in Schleswig-Holstein.

Gerichtsverzeichnis



Kosten

Die Gebühr für die Registrierung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz beträgt gemäß JVKostO 150,00 Euro (gegebenenfalls zuzüglich Auslagen).




erforderliche Unterlagen

Mit dem Antrag sind insbesondere vorzulegen:

  • Zusammenfassende Darstellung des beruflichen Ausbildungsgangs und der bisherigen Berufsausübung,
  • Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes,
  • Erklärung, ob ein Insolvenzverfahren anhängig oder in den letzten drei Jahren vor Antragstellung eine Eintragung in ein Schuldnerverzeichnis (§ 26 Abs. 2 der Insolvenzordnung, § 915 der Zivilprozessordnung) erfolgt ist,
  • Erklärung, ob in den letzten drei Jahren vor Antragstellung eine Registrierung oder eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft versagt, zurückgenommen oder widerrufen wurde oder ein Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft erfolgt ist, und - wenn dies der Fall ist - eine Kopie des Bescheids,
  • Unterlagen zum Nachweis der theoretischen und praktischen Sachkunde,
  • Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung.



Rechtsgrundlage

§ 13 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)

§ 10 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)

§ 11 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)

§ 12 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)

§ 15 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)

§§ 4, 5 Gesetz über Kosten in Angelegenheiten der Justizverwaltung (Justizverwaltungskostengesetz - JVKostG)




Weitere Informationen

Antragsformulare erhalten Sie über das Justizportal "Bekanntmachungsplattform für außergerichtliche Rechtsdienstleistungen".

Antragsformulare

Was sollte ich noch wissen?

Wer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zur Ausübung eines mit der Erbringung von Rechtsdienstleistungen verbundenen Berufs rechtmäßig niedergelassen ist, darf diesen Beruf unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehend und gelegentlich in Deutschland ausüben.

Allgemeine Informationen zu Gerichten und Justizbehörden finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Informationen zu Gerichten und Justizbehörden




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Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel

Tel.: +49 431 530550-0
Fax: +49 431 530550-99
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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein