Was erledige ich wo?
Kfz: Zusatzschild für Fahrradträger oder Ladung
Wenn das hintere amtliche Kennzeichen durch einen Ladungsträger verdeckt wird, muss ein drittes Kennzeichen am Fahrzeug angebracht werden.
Beschreibung
Wenn das hintere amtliche Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung ganz oder teilweise verdeckt wird, muss ein drittes Kennzeichen am Fahrzeug angebracht werden. Das dritte Kennzeichen (Wiederholungskennzeichen) muss nicht gestempelt und auch nicht mit einer Plakette über die nächste Hauptuntersuchung versehen sein.
Die Anbringung eines Wiederholungskennzeichens liegt in der Verantwortung des Halters/der Halterin beziehungsweise Fahrers/Fahrerin.
Zuständigkeit
An den Kreis oder an die kreisfreie Stadt.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an. Es entstehen jedoch Kosten für den Kauf des Kennzeichenschildes.
Rechtsgrundlage
§ 10 Abs. 9 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV).
verwandte Vorgänge
- Aufstellung von Verkehrszeichen anregen
- Feinstaubplakette/ Umweltplakette Information
- Fluglehrer / Fluglehrerin - Erlaubnis
- Kfz: Fahrtenbuch
- Schifffahrt
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Postanschrift
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel.: +49 4331 202-0
Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info@kreis-rd.de
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24161 Altenholz
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E-Mail: zulassungsbehoerde3@kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Eckernförde
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Postanschrift
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E-Mail: zulassungsbehoerde2@kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Hohenwestedt
Am Markt 17
24594 Hohenwestedt
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24758 Rendsburg
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Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/
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