Was erledige ich wo?
Verkauf des Kraftfahrzeuges melden
Tritt ein Wechsel in der Person des Halters ein (z.B. durch Verkauf des Fahrzeuges), hat der bisherige Halter oder Eigentümer dies unverzüglich der zuständigen Zulassungsbehörde zum Zweck der Änderung der Fahrzeugregister mitzuteilen.
Beschreibung
Tritt ein Wechsel in der Person des Halters ein, hat der bisherige Halter oder Eigentümer dies unverzüglich der zuständigen Zulassungsbehörde zum Zweck der Änderung der Fahrzeugregister mitzuteilen.
Je nach Angebot der Zulassungsbehörde steht hierfür ein entsprechendes Formular zum Download zur Verfügung.
Eine Mitteilung ist entbehrlich, wenn der Erwerber bereits die Änderungen der Zulassungsbehörde mitgeteilt hat. Der Erwerber hat unverzüglich nach Halterwechsel der für seinen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde die neuen Halterdaten und die Fahrzeugdaten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen, unter Vorlage des Versicherungsnachweises die Ausfertigung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I zu beantragen und die Zulassungsbescheinigung Teil II zur Änderung vorzulegen (Umschreibung).
Kurztext
- Wechsel in der Person des Halters (z.B. durch Verkauf des Fahrzeuges) muss unverzüglich gemeldet werden
- der bisherige Halter oder Eigentümer muss die zuständige Zulassungsbehörde informieren
- der Erwerber (Käufer) muss die Zulassungsbehörde informieren
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Fristen
Die Veräußerung eines Fahrzeuges muss unverzüglich der Zulassungsbehörde schriftlich angezeigt werden.
Kosten
Keine.
erforderliche Unterlagen
Die Mitteilung muss das Kennzeichen des Fahrzeugs, Namen, Vornamen und vollständige Anschrift des Erwerbers sowie dessen Bestätigung, dass die Zulassungsbescheinigung übergeben wurde, enthalten.
Rechtsgrundlage
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
verwandte Vorgänge
- Betriebserlaubnis für ein zulassungsfreies Fahrzeug beantragen
- Ein Fahrzeug auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter wiederzulassen
- Kfz: Wiederzulassung eines nach Diebstahl zurückgegebenen Fahrzeugs
- Kfz: Zwangsweise Außerbetriebsetzung (Zwangsstilllegung)
- Saisonkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Postanschrift
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel.: +49 4331 202-0
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Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Herr Nils-Hermann Eisermann
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
Fachdienst - Verkehr
Tel.: +49 4331 202-644
Fax: +49 4331 202-205
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24161 Altenholz
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Fax: +49 431 320979-22
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