Was erledige ich wo?
Verwertungsnachweis erhalten
Hersteller und Importeure von bestimmten Fahrzeugen sind zur Rücknahme der Altfahrzeuge verpflichtet.
Beschreibung
Letzthalter von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen (Fahrzeuge zur Güterbeförderung bis 3,5 Tonnnen), die Ihre Altfahrzeuge entsorgen möchten, können diese kostenlos an den Hersteller oder Importeur zurückgeben. Die Hersteller und Importeure sind zur Rücknahme der Altfahrzeuge verpflichtet und haben dazu selbst oder durch beauftragte Dritte ein flächendeckendes Rücknahmesystem einzurichten.
Von der kostenlosen Rücknahme ausgenommen sind Altfahrzeuge, bei denen wesentliche Bauteile oder Komponenten oder elektronische Steuergeräte entnommen wurden und die nicht mindestens einen Monat vor der endgültigen Stilllegung in der Europäischen Union zugelassen waren.
Wird ein Fahrzeug endgültig stillgelegt und entsorgt, hat ein zertifizierter Altautoverwertungsbetrieb einen Verwertungsnachweis für die Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde auszustellen.
Zuständigkeit
An eine anerkannte Annahme- oder Rücknahmestelle/einen anerkannten Demontagebetrieb.
Zugelassene Betriebe können Sie bei der Gemeinsamen Stelle Altfahrzeuge (GESA) ermitteln.
Rechtsgrundlage
§ 17 Absatz 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
§ 4 Absatz 1 Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV)
Weitere Informationen
Bei Fragen bezüglich eines Verwertungsnachweises können Sie sich auch an die Kfz-Innungen oder die Fahrzeughersteller wenden. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der GESA.
verwandte Vorgänge
- Auskunft zu einem Flächennutzungsplan beantragen
- Landschaftsplanung
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- Wilden Müll melden
Ansprechpartner
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Postanschrift
24171 Kiel
Tel.: +49 431 988-0
Fax: +49 431 988-7239
E-Mail: schriftgutstelle@mekun.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/V/v_node.html
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