Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelles".

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Was erledige ich wo?

Werkstattkarte erstmalig beantragen

Werkstätten benötigen zum Einbau und zum Kalibrieren von digitalen Kontrollgeräten eine Werkstattkarte. Diese müssen beim Kreis/bei der kreisfreien Stadt beantragt werden.  


Beschreibung

Seit dem 1. Mai 2006 müssen Fahrzeuge statt mit einem Fahrtenschreiber mit einem digitalen Kontrollgerät (Fahrerkarte) ausgestattet werden.
Werkstätten benötigen zum Einbau und zum Kalibrieren der digitalen Kontrollgeräte eine Werkstattkarte.

Folgende Angaben muss die Werkstattkarte enthalten:

  • Name der Werkstatt,
  • Anschrift der Werkstatt,
  • Name/Vorname der Inhaberin/des Inhabers,
  • Gültigkeitsdauer.

Fahrer-, Werkstatt- und Unternehmenskarten werden auf Antrag erteilt.



Zuständigkeit

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt, in dem/in der die Werkstatt Ihren Betriebssitz hat.



Kosten

Es können Gebühren anfallen. Nähere Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.




erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über die Gewerbeanmeldung,
  • Aktuelle Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt gem. § 57 b Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StvZO),
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Antragstellers oder des Vertretungsberechtigten (gegebenenfalls Vertretungsvollmacht),
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung der verantwortlichen Fachkraft,
  • Schulungsnachweis der verantwortlichen Fachkraft und
  • Nachweis über das bestehende Arbeitsverhältnis mit der verantwortlichen Fachkraft.



Rechtsgrundlage

§ 4 Absatz 1 Nummer 2 Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV)

§§ 7 bis 8 Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV)

§ 57b Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

Artikel 25 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014




Weitere Informationen

Werkstattkarten sind 1 Jahr gültig.




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg

Postanschrift
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg

Tel.: +49 4331 202-0
Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info@kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
 

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Frau Marie Claußen Vcard herunterladen
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
Fachdienst - Verkehr

Tel.: +49 4331 202-163
Fax: +49 4331 202-264
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@kreis-rd.de
Etage: 5. OG | Zimmer: 501
 

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

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Fachdienst - Verkehr

Tel.: +49 4331 202-1286
Fax: +49 4331 202-264
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@kreis-rd.de
Etage: 5. OG | Zimmer: 533
 

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Frau Jessica Hinz Vcard herunterladen
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
Fachdienst - Verkehr

Tel.: +49 4331 202-283
Fax: +49 4331 202-264
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@kreis-rd.de
Etage: 5. OG | Zimmer: 515
 

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Frau Cornelia Proplesch Vcard herunterladen
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
Fachdienst - Verkehr

Tel.: +49 4331 202-285
Fax: +49 4331 202-264
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@kreis-rd.de
Etage: 5. OG | Zimmer: 517
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein