Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Abwasser: Kleinkläranlagen

Ob und wo die Abwasserbeseitigung durch Kleinkläranlagen zu erfolgen hat, legen die Gemeinden fest.  


Beschreibung

Ob und wo die Abwasserbeseitigung durch Kleinkläranlagen zu erfolgen hat, legen die Gemeinden in ihrer Abwassersatzung für einzelne Grundstücke oder für bestimmte Teile des Gemeindegebietes fest. Die Abwasserbeseitigungspflicht wird in diesen Fällen von der Gemeinde auf den Grundstückseigentümer übertragen.

Der Kleinkläranlagenbetreiber muss eine wasserrechtliche Einleitungserlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen.

Die Gemeinde ist aber weiterhin für die Beseitigung des in den Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms verantwortlich.



Zuständigkeit

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder an den zuständigen Wasser- und Bodenverband/Zweckverband.



Rechtsgrundlage

§ 44 Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz-WasG SH).




Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Wasserwirtschaft und eine Adressübersicht der speziell fachlich zuständigen Behörden finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

Ansprechpersonen für den Bereich "Wasser"




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Ansprechpartner

Amt Eiderkanal
Der Amtsvorsteher
Schulstraße 36
24783 Osterrönfeld

Tel.: 04331 8471-0
Fax: 04331 8471-71
E-Mail: info@amt-eiderkanal.de
Web: www.amt-eiderkanal.de
 

Mitarbeiter (Amt Eiderkanal)

Frau Andrea Stolley Vcard herunterladen
Fachteam Technik und Liegenschaften

Tel.: 04331 8471-32
Fax: 04331 8471-71
E-Mail: a.stolley@amt-eiderkanal.de
Etage: 1. OG | Zimmer: 12
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein