Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelles".

Zusätzliches Dokument

Dokumente ansehen

Was erledige ich wo?

Landwirtschaftliche Direktzahlung (EU-Direktzahlungen)

Inhabern landwirtschaftlicher Betriebe soll mit Hilfe von EU-Direktzahlungen ein regelmäßiges Einkommen gesichert werden.  


Beschreibung

Die EU-Direktzahlungen dienen als Einkommensbeihilfe für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe.
Die Direktzahlung ist aufgeteilt in

  • die Basisprämie,
  • die Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden - Greeningprämie - (Anbaudiversifizierung, Dauergrünland und Flächennutzung im Umweltinteresse),
  • die Umverteilungsprämie,
  • die Junglandwirteprämie sowie
  • die Teilnahme an der Kleinerzeugerregelung.

Die Zahlungsansprüche müssen ab 2015 neu beantragt werden. Die alten Zahlungsansprüche haben ihre Gültigkeit verloren.

Die den Antragstellern im Jahr 2015 neu zugewiesenen Zahlungsansprüche bilden die Grundlage für die Direktzahlung. Sie können ab 2016 zwischen den landwirtschaftlichen Betrieben verkauft und verpachtet werden.

Die Nutzung der Zahlungsansprüche ist nur in der Region möglich, in der sie zugeteilt wurden.

Erst ab 2019 ist die bundesweite Basisprämie umgesetzt.

Jedes Jahr ändert sich die Höhe der Zahlung pro Hektar.

Direktzahlungen werden ab 2015 nur noch an „aktive“ Betriebsinhaber gewährt.

Voraussetzung für die Gewährung der Direktzahlung ist die Bewirtschaftung einer beihilfefähigen Fläche in Größe von einem Hektar und der Besitz von mindestens einem Zahlungsanspruch. Statt einer Nutzung ist es ausreichend, die Fläche in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand zu halten.



Zuständigkeit

An das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein (LLnL).



Fristen

Die Antragstellung muss bis zum 15. Mai jeden Jahres erfolgen.



Kosten

Keine




Rechtsgrundlage

Betriebsprämiendurchführungsgesetz (BetrPrämDurchfG)




Weitere Informationen

Sammelantragsverfahren:

Die Beantragung erfolgt in der Regel im Online-Verfahren:

  • Die Antragsteller füllen ihren Antrag am PC mit Hilfe des InetWebClient aus.
  • Die Bearbeitungsinformationen stehen im Anwenderhandbuch zum InetWebClient, welches im Online-Verfahren heruntergeladen werden kann.

Papierantragsteller erhalten vom LLnL auf Anfrage Papierantragsunterlagen zugesandt.




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung Hauptstelle Flintbek
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek

Tel.: +49 4347 704-0
Fax: +49 4347 704-116
E-Mail: Poststelle-flintbek@LLnL.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LLNL/LLNL_node.html
 


Zuständigkeits-Suche

 

Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein