Was erledige ich wo?
Legehennenbetriebsregister und Erzeugercodes
Eine Legehennenstall darf nur dann Eier in den Verkehr bringen, wenn er registriert ist und er die Eier mit seiner Registrierungsnummer gekennzeichnet hat.
Beschreibung
Seit dem 1. Januar 2004 dürfen nur noch Eier aus einem Legehennenstall in Verkehr gebracht werden, für den eine Registriernummer (Erzeugercode) vergeben wurde und die mit diesem entsprechenden Erzeugercode gekennzeichnet sind (Ausnahme: Direktvermarktung).
Registrierungspflichtig sind:
- Betriebe die 350 oder mehr Legehennen halten oder
- Betriebe die weniger als 350 Hennen halten, aber ihre Eier kennzeichnungspflichtig vermarkten.
Werden weniger als 350 Hennen gehalten und werden die Eier ohne Kennzeichnung und unsortiert auf der Hofstelle oder an der Tür direkt an den Endverbraucher abgegeben (Direktvermarktung), besteht keine Registrierungspflicht.
Achtung: Erzeuger, die ihre Eier auf dem Wochenmarkt vermarkten, unterliegen der Registrierungspflicht.
Zuständigkeit
An das Landeslabor Schleswig-Holstein (Lebensmittel-, Veterinär- und Umweltuntersuchungsamt).
Rechtsgrundlage
§ 4 Legehennenbetriebsregistergesetzes (LegRegG)
RL 2002/4/EG zur Registrierung von Legehennenbetrieben
verwandte Vorgänge
- Errichtung eines Tiergeheges anzeigen
- Gefährliche Hunde: Erlaubnis für die Haltung, Leinenzwang
- Hunde: anmelden / abmelden
- Vermarktung von Geflügelfleisch
- Vogelgrippe
Ansprechpartner
Landeslabor Schleswig-Holstein
Max-Eyth-Straße 5
24537 Neumünster
Tel.: +49 4321 904-600
Fax: +49 4321 904-619
E-Mail: info@lsh.landsh.de
Landesportal Schleswig-Holstein