Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelles".

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Was erledige ich wo?

Den Mietspiegel erhalten und durchsehen

Wenn Sie Informationen zu der ortsüblichen Vergleichsmiete in Ihrer Umgebung haben möchten, können Sie sich darüber, in der Regel, im Mietspiegel Ihrer Stadt oder Gemeinde informieren.Erkundigen Sie sich bitte bei der Stadt oder der Gemeinde, in der die betreffende Wohnung liegt, ob ein aktueller Mietspiegel verfügbar ist.  


Beschreibung

Ein Mietspiegel gibt Ihnen einen Überblick über die Mieten vergleichbarer Wohnungen in der Stadt beziehungsweise Gemeinde. Er enthält Anhaltspunkte,

  • ob eine Mieterhöhung durch die Vermieterin oder den Vermieter berechtigt ist,
  • ob die Miete bei einer Wiedervermietung zulässig ist, wenn die Wohnung in einem Gebiet liegt, in dem die Vorschriften der sogenannten Mietpreisbremse gelten,
  • ob die Miete grundsätzlich angemessen ist, wenn sie außerhalb des Geltungsbereichs der sogenannten Mietpreisbremse liegt.

Das Bürgerliche Gesetzbuch und die Mietspiegelverordnung unterscheiden zwischen einfachen Mietspiegeln und qualifizierten Mietspiegeln. Der qualifizierte Mietspiegel wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und ist von der Gemeinde oder von Interessensvertretungen der Vermieterin oder des Vermieters und der Mieterin oder des Mieters anerkannt. Einem qualifizierten Mietspiegel kommt im Streitfall eine höhere Beweiskraft zu als einem einfachen.

Der Mietspiegel weist die monatliche Durchschnittsmiete nettokalt ortsübliche Vergleichsmiete in Euro pro Quadratmeter aus. Grundlage sind die Nettokaltmieten, die in den letzten 6 Jahren neu vereinbart, oder geändert wurden. Diese Vergleichsmiete kann für jede einzelne Wohnung höher oder niedriger ausfallen. Die Kriterien dafür sind im Mietspiegel aufgelistet.

Entscheidend können beispielsweise sein:

  • Wohnungsgröße
  • Baualter
  • Wohnlage
  • energetischer Modernisierungszustand und
  • Ausstattung der Wohnung, zum Beispiel Zentralheizung, Innentoilette, Parkettboden.

Die ortsübliche Vergleichsmiete kann von der aktuellen Marktmiete abweichen.

Gemeinden, Städte oder Interessenvertretungen der Vermieterinnen und Vermieter sowie der Mieterinnen und Mieter erstellen gemeinsam Mietspiegel. Eine Interessenvertretung sind beispielsweise Mieterverbände, Haus- und Grundbesitzervereinigungen. Städte oder Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sind gesetzlich verpflichtet einen Mietspiegel zu erstellen.

Einfache Mietspiegel sollten in der Regel im Abstand von 2 Jahren an die Marktentwicklung angepasst und veröffentlicht werden. Bei qualifizierten Mietspiegeln ist eine solche Fortschreibung im Abstand von 2 Jahren zwingend vorgeschrieben.

Kurztext

  • Mietspiegel Veröffentlichung
  • Mietspiegel gibt einen Überblick über die Mieten vergleichbarer Wohnungen in der Stadt oder Gemeinde
  • enthält Anhaltspunkte,
    • ob ein Mieterhöhungsverlangen des Vermieters berechtigt ist,
    • ob die Miete bei einer Wiedervermietung zulässig ist, wenn die Wohnung in einem Gebiet liegt, in dem die Vorschriften der sogenannten Mietpreisbremse gelten,
    • ob die Miete grundsätzlich angemessen ist (außerhalb des Geltungsbereichs der sogenannten Mietpreisbremse).
  • weist auf Grundlage von Nettokaltmieten der letzten 6 Jahre die monatliche Durchschnittsmiete nettokalt (ortsübliche Vergleichsmiete) in Euro pro Quadratmeter aus
  • aufgeschlüsselt unter anderem nach Wohnungsgröße und Baujahr
  • Vergleichsmiete kann sich für jede einzelne Wohnung erhöhen oder vermindern
  • Kriterien sind im Mietspiegel aufgelistet, zum Beispiel Lage, Ausstattung und Beschaffenheit
  • werden von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam oder von den Städten und Gemeinden erstellt
  • zuständig: in der Regel die Stadt oder Gemeinde, in der die Wohnung liegt


Zuständigkeit

Erkundigen Sie sich bitte bei der Stadt oder der Gemeinde, in der die betreffende Wohnung liegt, ob ein aktueller Mietspiegel verfügbar ist.



Fristen

Mietspiegel können in der Regel ohne weitere Voraussetzungen eingesehen werden.



Kosten

Seit dem 1. Juli 2022 sind alle einfachen und qualifizierten Mietspiegel kostenfrei online verfügbar.




Rechtsgrundlage

§ 558c Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 558d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Verordnung über den Inhalt und das Verfahren zur Erstellung und zur Anpassung von Mietspiegeln sowie zur Konkretisierung der Grundsätze für qualifizierte Mietspiegel (Mietspiegelverordnung - MsV; Inkrafttreten am 1. Juli 2022)




Weitere Informationen

Erkundigen Sie sich in der Stadt oder Gemeinde, in der die betreffende Wohnung liegt, ob ein aktueller Mietspiegel verfügbar ist.




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Ansprechpartner

Amt Eiderkanal
Der Amtsvorsteher
Schulstraße 36
24783 Osterrönfeld

Tel.: 04331 8471-0
Fax: 04331 8471-71
E-Mail: info@amt-eiderkanal.de
Web: www.amt-eiderkanal.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein