Was erledige ich wo?
Naturparke
Naturparke dienen dem Schutz von Natur und Landschaft.
Beschreibung
Naturparke sind Vorbildlandschaften, die sich besonders für die naturnahe Erholung von Menschen eignen. Sie wurden geschaffen, um großräumige Kulturlandschaften, die aus Naturschutzgründen und wegen ihrer besonderen Eigenart und Schönheit von herausragender Bedeutung sind, zu erhalten, zu pflegen und wiederherzustellen. Jeder Naturpark repräsentiert eine einzigartige Landschaft mit ihrem besonderen Erscheinungsbild.
Naturparke
- fördern eine nachhaltige Land- und Forstwirtschaft,
- verbessern die Erholungsmöglichkeiten insbesondere in den Ballungsgebieten und
- fördern, besonders in strukturschwachen Regionen, die Entwicklung eines nachhaltigen Tourismus.
Hierdurch sowie durch spezielle Arten- und Biotopschutzmaßnahmen schützen sie Natur und Landschaft und tragen damit ebenso wie durch die Vermarktung regionaler Produkte zur wirtschaftlichen Entwicklung der Naturparkregion bei.
Schwerpunkte der Arbeit der Naturparke sind Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit. Sie fördern ein breites Umweltbewusstsein, die regionale Identität und das Verständnis für den Naturschutz und für eine nachhaltige Gesamtentwicklung des ländlichen Raumes. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Erhalt von Bau- und Bodendenkmalen sowie die Weiterentwicklung der Siedlungs- und Baukultur. Konkrete Aufgaben der Naturparke sind ferner die Schaffung und Unterhaltung von Einrichtungen zur Erholung, Mitwirkung an Planungen, die das Naturparkgebiet betreffen und die Zusammenarbeit mit verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen und Institutionen.
Zuständigkeit
An das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN).
Rechtsgrundlage
§ 26 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Weitere Informationen
Weitere Informationen, einschließlich einer Karte der bestehenden Naturparke, finden Sie unter beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMU).
verwandte Vorgänge
- Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre
- Garten- und Parkabfälle (Grünschnitt) zur Entsorgung abgeben
- Parkausweis für Bewohner/innen
- Restabfälle zur Entsorgung abgeben
- Vermittlungsgeschäfte (Handeln und Makeln) Genehmigung
Ansprechpartner
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Postanschrift
24171 Kiel
Tel.: +49 431 988-0
Fax: +49 431 988-7239
E-Mail: schriftgutstelle@mekun.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/V/v_node.html
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