Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelles".

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Personenbeförderungsbetrieb: Genehmigung - Fachkundeprüfung

Wer einen gewerblichen Straßenverkehrsbetrieb betreiben möchte, benötigt eine Genehmigung.  


Beschreibung

Für den gewerblichen Straßenpersonenverkehr benötigen Sie eine Genehmigung.

Eine der Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis ist der Nachweis der fachlichen Eignung. Das heißt, dass der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet sein muss.

Die fachliche Eignung kann nachgewiesen werden durch eine Fachkundeprüfung vor der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK). Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Bezirk der zu Prüfende seinen Wohnsitz hat.

Die Prüfung setzt sich aus zwei schriftlichen Teilen und gegebenenfalls einem mündlichen Teil zusammen.

Alternativ kann die fachliche Eignung für den Straßenpersonenverkehr mit Pkw (ausgenommen den Taxi- und Mietwagenverkehr) auch durch eine mindestens fünfjährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Straßenpersonenverkehr betreibt, nachgewiesen werden. Das Ende dieser Tätigkeit darf jedoch nicht länger als zwei Jahre zurückliegen, eine entsprechende Fachkundebescheinigung wird von der IHK ausgestellt.
Die fachliche Eignung für den Kraftomnibusverkehr kann auch durch eine mindestens zehnjährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen nachgewiesen werden, das Personenbeförderung mit Kraftomnibussen betreibt. Diese Tätigkeit muss in dem Zeitraum von 10 Jahren vor dem 4. Dezember 2009 ohne Unterbrechung in einem oder mehreren Mitgliedstaaten der europäischen Union ausgeübt worden sein.
Sie kann auch durch eine anerkannte gleichwertige Abschlussprüfung (z.B. zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr mit dem Schwerpunkt Personenverkehr) nachgewiesen werden. In diesem Fall ist das Zeugnis der Abschlussprüfung vorzulegen.



Zuständigkeit

An die Industrie- und Handelskammer (IHK), in deren Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben.



Kosten

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Fassung des Gebührentarifs. Auskünfte hierzu erteilt die IHK.




erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • IHK-Anmeldeformular für die Prüfung



Rechtsgrundlage

Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV).

PBZugV




Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Fachkundeprüfung für Taxen- und Mietwagenunternehmer finden Sie auf den Internetseiten der IHK Schleswig-Holstein.

Fachkundeprüfung für Fachkundeprüfung für Taxen- und Mietwagenunternehmer




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Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
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24114 Kiel

Tel.: +49 431 530550-0
Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info@ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de
 


Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
Bergstraße 2
24103 Kiel

Tel.: +49 431 5194-0
Fax: +49 431 5194-234
E-Mail: infothek@kiel.ihk.de
Web: www.ihk.de/schleswig-holstein/
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein