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Schifffahrt
Der Bund kann den Ländern in Angelegenheiten der Schifffahrt, Häfen und Wasserstraßen Aufgaben übertragen.
Beschreibung
Häfen, Schifffahrt und Wasserstraßen spielen in Schleswig-Holstein eine zentrale Rolle.
Die Länder haben nach dem Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt (Seeaufgabengesetz) keine eigene Zuständigkeit. Bei der Umsetzung des Seeaufgabengesetzes kann sich der Bund jedoch - soweit erforderlich und notwendig - der Länder bedienen.
Zuständigkeit
An die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Außenstelle Nord (GDWS-Ast N), früher: Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord (WSD Nord).
Rechtsgrundlage
Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschiffahrt (Seeaufgabengesetz - SeeAufgG).
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur oder der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV).
Wasserstraßen und Verkehrswege
verwandte Vorgänge
- Aufstellung von Verkehrszeichen anregen
- Berufskraftfahrerin / Berufskraftfahrer: Weiterbildung - Fahrerqualifizierungsnachweis
- Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung beantragen
- Fähren- und Schifffahrtsanlagen errichten, ändern, betreiben: Erlaubnis
- Verwertungsnachweis erhalten
Ansprechpartner
Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes - Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Außenstelle Nord (GWDS ASt Nord)
Hindenburgufer 247
24106 Kiel
Tel.: +49 431 3394-0
Fax: +49 431 3394-6399
E-Mail: wsd-nord@wsv.bund.de
Web: www.ast-nord.gdws.wsv.de/
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