Was erledige ich wo?
Schwerbehindertenausweis beantragen
Der Schwerbehindertenausweis gibt Auskunft über den Grad der Behinderung und gegebenenfalls weitere gesundheitliche Merkmale.
Beschreibung
Die Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) ist Voraussetzung für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises. Bei der Feststellung werden die Auswirkungen einer oder mehrerer Behinderungen insgesamt festgestellt.
Auf dem Schwerbehindertenausweis sind insbesondere der Grad der Behinderung und weitere gesundheitliche Merkmale eingetragen.
Der Ausweis mit dem jeweiligen Merkmal ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen, wie zum Beispiel der Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr.
Zuständigkeit
Landesamt für soziale Dienste des Landes Schleswig-Holstein.
Fristen
Der Schwerbehindertenausweis ist befristet gültig. Bislang konnten Sie Ihren Schwerbehindertenausweis verlängern lassen. Dies ist nun nicht mehr möglich. Er muss unter Vorlage des abgelaufenen Ausweises neu beantragt werden.
Kosten
Keine
erforderliche Unterlagen
Ein aktuelles Passfoto.
Rechtsgrundlage
Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)
§ 69 Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX)
Weitere Informationen
Die Beantragung der Ausstellung des Schwerbehindertenausweises kann formlos oder mit dem Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht erfolgen.
Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des LAsD.
Informationen für Menschen mit Behinderung
verwandte Vorgänge
- Blindenhilfe beantragen
- Drogenberatung, Suchtberatung
- Feststellung einer Behinderung beantragen
- Frühförderung Hörgeschädigte
- Untersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
Ansprechpartner
Landesamt für soziale Dienste - Dienstsitz Schleswig
Seminarweg 6
24837 Schleswig
Tel.: +49 4621 8060
Fax: +49 4621 29583
E-Mail: post.sl@lasd.landsh.de
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