Was erledige ich wo?
Informationen zu Selbsthilfegruppen
Informationen zu Selbsthilfegruppen und zur Gründung und Förderung von Selbsthilfegruppen.
Beschreibung
In Deutschland gibt es verschiedene Organisationen und Wohlfahrtsverbände, die Menschen bei der aktiven Selbsthilfe unterstützen. Sie informieren Interessierte über die Möglichkeiten der Gruppenselbsthilfe, beraten bei der Förderung und Gründung von Selbsthilfegruppen, bündeln und vertreten die Interessen der Gruppen in der sozial- und gesundheitspolitischen Diskussion und bieten Qualifizierungsmöglichkeiten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Selbsthilfegruppen.
Rechtsgrundlage
§ 20c Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
Weitere Informationen
Informationen zu Selbsthilfegruppen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Frauenberatungsstellen in Schleswig-Holstein
Patientenombudsmann/Selbsthilfegruppen/Selbsthilfekontaktstellen/Beratungsstellen
verwandte Vorgänge
- Hilfe im Haushalt beantragen
- Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beantragen
- Hilfe zur Pflege beantragen
- Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen
- Vorgesehen zum Löschen - Heilbehandlung für Kriegsopfer Gewährung
Ansprechpartner
Patientenombudsmann/-frau e. V.
Geschäftsstelle: c/o Ärztekammer SH
23795 Bad Segeberg
Tel.: 0 18 05 23 53 84
E-Mail: ombudsverein@aeksh.org
Web: www.patientenombudsmann.de
Landesportal Schleswig-Holstein