Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelles".

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Spielcasino / Spielbank: Zulassung

Wer eine Spielbank betreiben will, benötigt eine Zulassung.  


Beschreibung

Spielbanken dürfen in Schleswig-Holstein nur von Gesellschaften in einer Rechtsform des privaten Rechts betrieben werden, deren Anteile völlig oder überwiegend vom Land Schleswig-Holstein oder einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Schleswig-Holstein gehalten werden.

Eine Erlaubnis zum Betrieb einer Spielbank kann daher nur eine Gesellschaft erhalten, die diese Voraussetzungen erfüllt.



Zuständigkeit

An das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein.



Kosten

Es fallen Gebühren für jedes Erlaubnisjahr in Höhe von 0,13 % des Bruttospielertrages eines Geschäftsjahres an.




erforderliche Unterlagen

§ 3a Spielbankengesetz des Landes Schleswig-Holstein (SpielbG SH) regelt, welche Unterlagen notwendig sind.




Rechtsgrundlage

Spielbankengesetz des Landes Schleswig-Holstein (SpielbG SH).

SpielbG SH




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel

Postanschrift
Postfach: 7125
24171 Kiel

Tel.: +49 431 988-0
Fax: +49 431 988-2833
E-Mail: poststelle@im.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/iv_node.html
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein