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Straßenpersonenverkehr (Taxen und Mietwagen): Anerkennung einer leitenden Tätigkeit
Ein Unternehmen des Taxen- und Mietwagenverkehrs darf nur führen, wer fachlich geeignet ist.
Beschreibung
Wenn Sie ein Unternehmen des Taxen- und Mietwagenverkehrs führen wollen, müssen Sie fachlich geeignet sein. Wenn Sie eine praktische Erfahrung von mindestens drei Jahren in leitender Funktion in einem solchen Unternehmen nachweisen, ist ein anderweitiger Nachweis der fachlichen Eignung, z.B. durch eine Prüfung, nicht nötig.
Wird Ihre Tätigkeit anerkannt, erhalten Sie eine Fachkundebescheinigung.
Zuständigkeit
An die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK).
Fristen
Das Ende dieser Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
Kosten
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Fassung des Gebührentarifs der IHK. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die IHK.
erforderliche Unterlagen
Nachweis der leitenden Tätigkeit.
Rechtsgrundlage
§ 7 Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV).
Weitere Informationen
Das für die Anerkennung notwendige Antragsformular erhalten Sie bei der IHK.
verwandte Vorgänge
- Berufskraftfahrerin / Berufskraftfahrer: Weiterbildung - Fahrerqualifizierungsnachweis
- Besondere Meldepflicht für Binnenschiffer und Seeleute
- Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung beantragen
- Ersatzausstellung der Erlaubnisurkunde oder Gemeinschaftslizenz beantragen
- Straßenverkehrsordnung: Ausnahmegenehmigung
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
Bergstraße 2
24103 Kiel
Tel.: +49 431 5194-0
Fax: +49 431 5194-234
E-Mail: infothek@kiel.ihk.de
Web: www.ihk.de/schleswig-holstein/
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