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Umweltverträglichkeitsprüfung
Bei zahlreichen Vorhaben, bei denen erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind, ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben.
Beschreibung
Für eine Vielzahl von Vorhaben (Projekte, Pläne und Programme), bei denen erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind, ist im Rahmen des Zulassungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgeschrieben. Dazu zählen zum Beispiel Autobahnen, Bundesstraßen, Schienenwege, Wasserstraßen, Deiche, Kläranlagen, Deponien, Hochspannungsleitungen, Industriezonen beziehungsweise -anlagen oder die Intensivtierhaltung (Projekte) aber auch Flächennutzungs- und Bebauungspläne.
In einem UVP-Verfahren werden im Vorfeld der Entscheidung die Auswirkungen des Vorhabens auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Wasser, Boden, Lärm, Luft, Klima, Kultur- und Sachgüter sowie die dabei entstehenden Wechselwirkungen untersucht, beschrieben und bewertet. Die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung werden im sogenannten Umweltbericht zusammengefasst und sind bei den behördlichen Entscheidungen zu berücksichtigen.
Bei der UVP muss die Öffentlichkeit beteiligt werden.
Die UVP ist ein unselbstständiger Teil des betreffenden verwaltungsbehördlichen Zulassungsverfahrens, das der Entscheidung über das jeweilige Vorhaben dient (sogenanntes "Huckepack-Verfahren").
Zuständigkeit
An die Behörde, die auch für die Zulassung des Vorhabens (Zulassungsverfahren/„Trägerverfahren“) zuständig ist.
Kosten
Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
- Lagepläne,
- Beschreibungen,
- Angaben, die zur Beurteilung des Vorhabens notwendig sind.
Da weitere Unterlagen erforderlich sein können, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.
Rechtsgrundlage
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein" und auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMU).
verwandte Vorgänge
- Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
- Bodenschutz
- Naturschutz: Eingriffe in Natur/Umwelt - Genehmigung
- Planfeststellung
- Restabfälle zur Entsorgung abgeben
Ansprechpartner
Amt für Planfeststellung Verkehr
Hopfenstraße 29
24103 Kiel
Tel.: +49 431 988-0
Fax: +49 431 9886209-999
E-Mail: Planfeststellung@wimi.landsh.de
Web: schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/APV/apv_node.html
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Postanschrift
Kaiserstraße 8
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Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
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