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Weiterbildung
Informationen zur Weiterbildung allgemein und zu Weiterbildungsangeboten in Schleswig-Holstein (Kursportal).
Beschreibung
Um die wirtschaftlichen, sozialen, demografischen und ökologischen Herausforderungen in der modernen Gesellschaft zu bewältigen, wird es immer wichtiger, sich weiterzubilden. Nur gut aus- und weitergebildete Menschen können zu ihrer persönlichen Beschäftigungsfähigkeit beitragen, innovativ sein und zum Erhalt einer starken Wettbewerbsposition der Betriebe beitragen.
Als vierte Säule des Bildungswesens, neben dem Schul-, Hochschul- und dem dualen Berufsausbildungssystem, hat sich die Weiterbildung etabliert. Diese wird - anders als die Bildungsbereiche Schule und Hochschule - nicht rein staatlich verantwortete. Der Bedarf der Wirtschaft an Fachkräften und nach immer mehr höherwertigen Qualifikationen verstärkt den Bedeutungszuwachs der Weiterbildung.
Die Landesregierung Schleswig-Holsteins setzt bei der Förderung der Weiterbildung den Schwerpunkt auf die Verbesserung der Rahmenbedingungen und auf die Schaffung von Anreizen, sich individuell oder im Betrieb für Weiterbildung einzusetzen. Gefördert werden zur Zeit insbesondere die
- Modernisierung der Berufsbildungsstätten (Investitionen in Bau, Umbau, Ausstattung, mit bis zu 50% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten),
- Weiterbildungsberatung und -information (durch zwölf Weiterbildungsverbünde in Schleswig-Holstein) sowie
- Weiterbildung für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen (über Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) aus dem Zukunftsprogramm Arbeit (ZPA)).
Damit soll allen Bürgerinnen und Bürgern sowie allen, insbesondere den kleinen und mittleren, Betrieben im Land der Zugang zur Weiterbildung erleichtert, die Nachfrage nach Weiterbildung gestärkt und die Teilnahme an Weiterbildung erhöht werden.
Zuständigkeit
An das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Schleswig-Holstein, Referat Weiterbildungspolitik sowie an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB).
Weiterbildungskonzept der Landesregierung
Fristen
Mit der Maßnahme darf nicht vor Förderzusage begonnen werden.
Kosten
Keine
Rechtsgrundlage
§§ 53 ff. Berufsbildungsgesetz (BBiG)
§§ 42 ff. Handwerksordnung (HWO)
Weitere Informationen
Die sogenannten "Weiterbildungsverbünde" sind ein definierter Kreis von Leistungsempfängern, die eine Förderung beantragen können. Dabei ist die Landesförderung eine Kofinanzierung, die eine Mitfinanzierung mit Eigenmitteln voraussetzt. Näheres regelt die jeweilige Förderrichtlinie.
Mehr Informationen zum Thema Weiterbildung erhalten Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und des Kursportals Schleswig-Holstein.
Kursportal - Weiterbildung in Schleswig-Holstein
verwandte Vorgänge
- Ausnahmen von der Schulpflicht beantragen
- Freiwilliges Soziales Jahr ableisten
- Handwerk: Untersagung der Berufsausbildungsvorbereitung
- Meisterprüfung: Zulassung
- Umschulungsprüfung in dualen Ausbildungsberufen ablegen
Ansprechpartner
Investitionsbank Schleswig-Holstein für weitere Förderprogramme
Zur Helling 5-6
24143 Kiel
Tel.: +49 431 9905-0
Fax: +49 431 9905-3383
E-Mail: info@ib-sh.de
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Düsternbrooker Weg 94
24105 Kiel
Postanschrift
24171 Kiel
Tel.: +49 431 988-4760
Fax: +49 431 988-4700
E-Mail: poststelle@wimi.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VII/vii_node.html
Landesportal Schleswig-Holstein