Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelles".

Zusätzliches Dokument

Dokumente ansehen

Was erledige ich wo?

Unternehmenszertifizierung für die klimaschutzgerechte Installation, Wartung und Instandhaltung von Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen beantragen

Unternehmen, die Kälte- und Klimaanlagen oder Wärmepumpen installieren oder warten, welche fluorierte Treibhausgase enthalten, benötigen eine Zertifizierung.  


Beschreibung

Die Chemikalien-Klimaschutzverordnung gilt ergänzend zu der europäischen Verordnung über fluorierte Treibhausgase. Sie regelt, dass im Zusammenhang mit der europäischen Durchführungsverordnung Unternehmen, welche Instandhaltungs-, Wartungs- und Installationsarbeiten an ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen, welche fluorierte Treibhausgase enthalten, vornehmen, zertifiziert sein müssen.

Die zuständige Behörde zertifiziert die Unternehmen, wenn diese nachweisen können, dass sie über

  • ausreichend sachkundiges Personal (Sachkundebescheinigung gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung) und
  • die erforderliche gerätetechnische Ausstattung

verfügen.

Kurztext

  • Unternehmen, die Instandhaltungs-, Wartungs- und Installationsarbeiten an ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen vornehmen, müssen in Deutschland zertifiziert sein
  • Gilt für Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen, welche fluorierte Treibhausgase enthalten
  • Zuständig: Landesamt für Umwelt in Schleswig-Holstein


Zuständigkeit

Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein.



Fristen

  • Sie reichen den ausgefüllten Antrag auf Unternehmenszertifizierung zusammen mit den Kopien der persönlichen Sachkundebescheinigungen beim Landesamt für Umwelt ein.
  • Das Landesamt für Umwelt prüft innerhalb von 3 Monaten Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls Unterlagen nach.
  • Die Zertifizierung wird Ihnen nach abgeschlossener Überprüfung übermittelt und Sie können mit der Tätigkeit beginnen.

Voraussetzungen

  • Ausreichend sachkundiges Personal (Sachkundebescheinigung gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung)
  • Erforderliche gerätetechnische Ausstattung

Welche Fristen muss ich beachten?

Vor Aufnahme der Tätigkeit.



Kosten

Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein




erforderliche Unterlagen

  • Ausgefüllter Antrag auf Unternehmenszertifizierung
  • Kopien der persönlichen Sachkundebescheinigungen



Rechtsgrundlage

§ 6 Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV)

Verordnung (EU) Nummer 517/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.04.2014 über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nummer 842/2006

Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067 der Kommission vom 17.11.2015 zur Festlegung der Mindestanforderungen und der Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung im Hinblick auf die Zertifizierung von natürlichen Personen in Bezug auf fluorierte Treibhausgase enthaltende ortsfeste Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen

Rechtsbehelf

Sie können gegen den Bescheid Widerspruch einlegen.




Weitere Informationen

Das Antragsformular wird auf Anfrage durch das Landesamt für Umwelt zur Verfügung gestellt.

Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU)

Dezernat 79 - Marktüberwachung, Chemikaliensicherheit

Hamburger Chaussee 25

24220 Flintbek

E-Mail: chemikalien@lfu.landsh.de

Tel.: 04347/704-290 oder -370

Fax: 04347/704-602




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Landesamt für Umwelt Dezernat 79 – Marktüberwachung, Chemikaliensicherheit
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek

Tel.: +49 4347 704-370
Fax: +49 4347 704-602
E-Mail: chemikalien@lfu.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LFU/LFU_node.html
 


Zuständigkeits-Suche

 

Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein