Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelles".

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Beratung für Menschen mit Behinderung - Landesbeauftragte/Landesbeauftragter

Die oder der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung Schleswig-Holstein berät Menschen mit Behinderungen in allen Fragen, die ihre Behinderung betreffen.  


Beschreibung

In Schleswig-Holstein können Menschen mit Behinderungen in allen Fragen, die ihre Behinderung betreffen, Beratung erhalten. Sie können sich mit Ihrem Anliegen an die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung als übergreifende/n, unabhängige/n Ansprechpartner/in wenden, die oder der in Grundsatzfragen Auskünfte erteilt.

Neben der Beratung, bei denen Einzelpersonen konkrete Unterstützung erhalten, ist die oder der Landesbeauftragte auch für die Beratung der Landesregierung und den Landtag in Fragen zum Thema Behinderung zuständig. Des Weiteren arbeitet sie oder er mit Vereinen, Verbänden und kommunalen Vertretungen der Menschen mit Behinderung zusammen.



Zuständigkeit

An die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung Schleswig-Holstein.



Fristen

Keine



Kosten

Keine




erforderliche Unterlagen

Klären Sie gegebenenfalls mit der oder dem Landesbeauftragten vorab, ob und welche Unterlagen benötigt werden.




Rechtsgrundlage

Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein (Landesbehindertengleichstellungsgesetz - LBGG)




Weitere Informationen

In Abgrenzung zum Aufgabenbereich der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten werden Einzelfälle nur dann bearbeitet, wenn keine Verwaltungsakte berührt sind, Grundsatzangelegenheiten vorliegen oder Zuständigkeiten unklar sind.

Nicht tätig wird die oder der Landesbeauftragte immer dann, wenn der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages oder des Schleswig-Holsteinischen Landtages bereits mit der Angelegenheit befasst ist.
Ebenfalls wird die oder der Landesbeauftragte in Widerspruchsverfahren gegenüber Verwaltungen nicht tätig. Sie oder er überprüft weder Gerichtsentscheidungen noch nimmt er eine Vertretung vor Gericht wahr.

Weiter Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Schleswig-Holsteinischen Landtages.

Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung Schleswig-Holstein




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung
Karolinenweg 1
24105 Kiel

Postanschrift
Postfach: 7121
24171 Kiel

Tel.: +49 431 988-1620
E-Mail: lb@landtag.ltsh.de
 


Zuständigkeits-Suche

 

Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein