Was erledige ich wo?
Erziehungsberatung
Erziehungs- und Familienberatungsstellen helfen bei Erziehungsfragen und bei perönlichen oder familienbezogenen Problemen.
Beschreibung
Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte können sich bei Erziehungsfragen, bei persönlichen oder familienbezogenen Problemen sowie bei Fragen und Konflikten im Zusammenhang mit Trennungen und Scheidungen an Erziehungs- und Familienberatungsstellen wenden.
Anlass zum Aufsuchen einer Beratungsstelle können je nach Alter des Kindes oder Jugendlichen zum Beispiel Entwicklungsverzögerungen, Schlaf-, Ess- und Sprachstörungen oder Ängste sein. Im Schulalter treten oftmals Leistungs- und Verhaltensprobleme auf, die in der Pubertät an Intensität zunehmen können. Oftmals fühlen sich Eltern mit den Erziehungsaufgaben überfordert.
Aber auch Beziehungsschwierigkeiten der Eltern, Probleme bei Trennung und Scheidung bedürfen oftmals der professionellen Hilfe und Unterstützung durch Erziehungs- und Familienberatungsstellen.
Eltern und andere Sorgeberechtigte haben einen Rechtsanspruch auf Erziehungsberatung. Die erforderlichen Gespräche, Untersuchungen und Beratungen sind für die Ratsuchenden kostenlos.
Kinder und Jugendliche können eine Beratungsstelle auch ohne Beisein der Eltern aufsuchen.
Zuständigkeit
- An die Erziehungsberatungsstellen in Schleswig-Holstein oder
- an das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland e. V. (Evangelische Beratungszentrum).
Rechtsgrundlage
§ 28 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
Weitere Informationen
Informationen Beratungs- und Hilfsangeboten und zu Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen sowie zu den Jugendämtern in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein. und des Landesjugendamtes.
Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, Jugendämter
Hilfen zur Erziehung bei Kindern und Jugendlichen mit besonderem Erziehungs- und Betreuungsbedarf
verwandte Vorgänge
- Adresse auf Personalausweis ändern lassen
- Behördennummer 115
- Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder
- Geburtsurkunde beantragen
- Vaterschaftsanerkennung
Ansprechpartner
Abt. VIII 3: Kinder, Jugend, Familie - Landesjugendamt -
Adolf-Westphal-Straße 4
24143 Kiel
Postanschrift
24170 Kiel
Tel.: +49 431 988-0
Fax: +49 431 988-5416
E-Mail: poststelle@sozmi.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/VIII/viii_node.html
Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland e. V.
Falckstraße 9
24103 Kiel
Tel.: 0431 2402704
Fax: 0431 2402750
Web: www.evangelische-beratung.info/angebote/erziehungsberatung-familienberatung/beratungsstellen/falckstrasse-9-24103-kiel
Landesportal Schleswig-Holstein