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Krankenkassenaufsicht
Die staatliche Rechtsaufsicht über die gesetzlichen Krankenkassen liegt beim Bundesamt für Soziale Sicherung.
Beschreibung
Die gesetzlichen Krankenkassen unterliegen der staatlichen Rechtsaufsicht.
Das Bundesamt für Soziale Sicherung führt die Aufsicht über die bundesunmittelbaren gesetzlichen Krankenkassen. Bundesunmittelbar sind die Krankenkassen, deren Tätigkeitsbereich sich über mehr als drei Bundesländer erstreckt. Krankenkassen, deren Tätigkeitsbereich auf bis zu drei Bundesländer beschränkt ist, unterstehen der jeweiligen Landesaufsicht.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Bundesamt für Soziale Sicherung oder die aufsichtsführende Landesbehörde.
Die zuständige Aufsichtsbehörde kann unter anderem dem Impressum des Internetauftritts der jeweiligen Krankenkasse entnommen werden.
Rechtsgrundlage
§ 87 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV)
Weitere Informationen
Weitere Informationen zu den Themen Gesundheitswesen, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Ansprechpartner bei Beschwerden über die gesetzliche Krankenversicherung finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Gesundheit.
Ansprechpartner bei Beschwerden über die gesetzliche Krankenversicherung
verwandte Vorgänge
- Arbeitsschutz / Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (StAUK)
- Gesundheitsberichterstattung
- Infektionsschutz Beratung Ebola
Ansprechpartner
Bundesamt für Soziale Sicherung
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn, Stadt
Tel.: +49 228 619-0
Fax: +49 228 619-1829
E-Mail: poststelle@bvamt.bund.de
Web: www.bundesamtsozialesicherung.de/de/
Landesportal Schleswig-Holstein