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Asylbewerberbetreuung
Politisch Verfolgte genießen in Deutschland grundsätzlich Asylrecht (Art. 16 GG). Asylbewerber und weitere Flüchtlingsgruppen (z.B. Bürgerkriegsflüchtlinge) erhalten seit 1993 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Die Zuteilung der Personen nach Wedel erfolgt über den Kreis Pinneberg. Bis zum Abschluss des Asylverfahrens, welches sich leider oftmals über Jahre erstreckt, erhalten die Asylbewerber im Bedarfsfalle vom örtlichen Fachdienst Soziales Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetz auf ist das unabweisbar gebotene Maß begrenzt. Für die ersten 4 Jahre des Aufenthaltes in Deutschland liegen die Leistungen seit 01.07.2012 etwa 10 % unter den Regelsätzen des SGB XII.
Die ärztliche Versorgung ist auf Akut- und Schmerzbehandlung begrenzt.
Nach 48 Monaten des Bezuges von Leistungen gemäß § 3 Asylbewerberleistungsgesetz können die Leistungen unter bestimmten Bedingungen analog dem SGB XII gewährt werden.
verwandte Vorgänge
- Abschiebung / Aufenthaltsbeendende Maßnahmen
- Asylbewerberaufnahme und -unterbringung
- Asylbewerberleistungen
- Einbürgerung beantragen
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen
Ansprechpartner
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Der Amtsvorsteher
Schulstraße 36
24783 Osterrönfeld
Tel.: 04331 8471-0
Fax: 04331 8471-71
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Web: www.amt-eiderkanal.de
Mitarbeiter (Amt Eiderkanal)
Herr Carsten Kruse
Flüchtlingskoordination
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Fax: 04331 8471-71
E-Mail: c.kruse@amt-eiderkanal.de
Etage: EG | Zimmer: 3
Amt Eiderkanal
Verwaltungsstelle Schacht-Audorf
Kieler Straße 25
24790 Schacht-Audorf
Tel.: 04331 9474-0
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Stadt Wedel