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Dichtheitsprüfung
Ein Thema, das jede/n Grundstückseigentümer/in unmittelbar betrifft, ist die anstehende Dichtheitsprüfung der Grundstücksentwässerungsleitungen. Undichte Kanäle können zu Boden- und Grundwasserverunreinigungen führen. Dadurch
wird Trinkwassergewinnung immer aufwändiger und kostenintensiver.
Eine intakte Grundstücksentwässerung ist ein wichtiger Teil unserer eigenen Gesundheitsvorsorge.
Damit unsere Kinder auch in Zukunft Trinkwasser genießen und
bezahlen können, müssen wir heute entsprechende Vorsorge treffen.
Rechtsgrundlage
Gemäß DIN 1986-30 in Verbindung mit dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) § 60 und dem Landeswassergesetz S-H (LWG) § 48, ist jeder Grundstückseigentümer bis zum 31.12.2025 (im Wasserschutzgebiet bis 31.12.2015) verpflichtet, seine Grundstücksentwässerungsanlage auf Dichtheit überprüfen zu lassen.
verwandte Vorgänge
- Anerkennung und Bekanntgabe als Sachverständige oder Sach-verständiger nach Bundesbodenschutzgesetz
- Aufnahme als europäische Rechtsanwältin oder europäischer Rechtsanwalt in eine Rechtsanwaltskammer beantragen
- Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung beantragen
- Grunderwerbsteuer zahlen
- Trinkwasserversorgung und Trinkwassergebühr/Trinkwasserentgelt
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle
Kaisertraße 10
24768 Rendsburg
Postanschrift
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel.: +49 4331 202-0
Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info@kreis-rd.de
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle)
Tel.: +49 4331 202-689
Fax: +49 4331 202-527
E-Mail: susanne.mieth@kreis-rd.de
Etage: EG | Zimmer: 007
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle)
Tel.: +49 4331 202-515
Fax: +49 4331 202-527
E-Mail: hans-joerg.tresselt@kreis-rd.de
Etage: EG | Zimmer: 012
Stadt Wedel