Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) für freiwillig Wehrdienstleistende und wehrpflichtige Personen

Leistungen nach dem USG sollen Einkommensverluste, die durch den freiwilligen Wehrdienst entstehen, ausgleichen.  


Beschreibung

Das Unterhaltssicherungsgesetz sieht Geldleistungen für die Sicherung des Lebensbedarfs der freiwillig Wehrdienstleistenden und ihrer Familienangehörigen vor. Die Leistungen sollen durch den freiwilligen Wehrdienst entstehende Einkommensverluste ausgleichen.

Daneben sieht das Unterhaltssicherungsgesetz auch Geldleistungen für Soldaten, die Dienst nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes leisten (frühere Wehrübungen), vor. Die Geldleistungen sollen die durch die Ableistung des Dienstes entstehenden Einkommensverluste ausgleichen.

Informationen der Bundeswehr zu den Leistungsarten



Zuständigkeit

An das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw.



erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis und
  • Einberufungs-/Aufforderungs-/Heranziehungsbescheid.

Da häufig weitere Unterlagen benötigt werden, wird empfohlen, sich vorab mit dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr in Verbindung setzen.




Rechtsgrundlage

§ 2 Absatz 1 Unterhaltssicherungsgesetz (USG)




Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Bundeswehr.

Unterhaltssicherung




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Wilhelm-Raabe-Straße 4
40470 Reg.-Bez. Düsseldorf

Tel.: +49 800 7241428
Fax: +49 211 959-2575
E-Mail: USG@Bundeswehr.org
Web: www.personal.bundeswehr.de/portal/a/pers/!ut/p/c4/FcwxDoMwDAXQG8USY7eeAtrNhN_EquNEiQGpp4fq7Y_edDM-JLFLNVZa6BXlsZ6hoY_gGQXWandWhI8Y20-gihFgPmLmTdJuaXTE7DT_u_WcVOx7P9UOdMdGrZTnBVYrm_A!/
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein