Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelles".

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Flüssigkeiten im Handgepäck der Fluggäste

Für Abflüge innerhalb der Europäischen Union sowie in weiteren europäischen Ländern (Schweiz, Island, Norwegen) gelten folgende Regelungen zur Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck:  


Beschreibung

  • Flüssigkeiten, Gele und Aerosole (wie Kosmetik und Toilettenartikel, Gels, Pasten, Cremes, Lotionen, Gemische aus flüssigen und festen Stoffen, Parfums, Behälter unter Druck, Dosen, Wasserflaschen etc.), die nicht Medikament oder Spezialnahrung sind, dürfen nur in Behältnissen bis zu 100 ml im Handgepäck transportiert werden.
  • Diese Behältnisse müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren Beutel mit einem Fassungsvermögen von bis zu 1 Liter Inhalt - vollständig schließbar - verpackt sein.
  • Die Beutel von bis zu 1 Liter Inhalt müssen Sie selbst vor dem Abflug erwerben. Sie sind in vielen Supermärkten zum Beispiel als Gefrierbeutel erhältlich.
  • Der einsehbare Plastikbeutel ist getrennt vom übrigen Handgepäck bei der Kontrollstelle vorzulegen.
  • Medikamente sowie Spezialnahrung wie zum Beispiel Babynahrung dürfen Sie weiterhin im Handgepäck transportieren. Sie müssen nachweisen, dass Sie diese Medikamente und Spezialnahrung während des Fluges benötigen.
  • Flüssigkeiten aus Duty-free-Einkäufen von jedem Flughafen und Flugzeug können Sie im Handgepäck transportieren. Voraussetzung ist, dass sich die Flüssigkeit in einem unbeschädigten, versiegelten Sicherheitsbeutel befindet.

Produkte und Beutel, die nicht den Maßgaben entsprechen, dürfen nicht mit im Handgepäck transportiert werden.

Kurztext

  • Flüssigkeiten, Gele und Aerosole (wie Kosmetik und Toilettenartikel, Gels, Pasten, Cremes, Lotionen, Gemische aus flüssigen und festen Stoffen, Parfums, Behälter unter Druck, Dosen, Wasserflaschen etc.), die nicht Medikament oder Spezialnahrung sind, dürfen nur in Behältnissen bis zu 100 ml im Handgepäck transportiert werden.
  • Diese Behältnisse müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren Beutel mit einem Fassungsvermögen von bis zu 1 Liter Inhalt - vollständig schließbar - verpackt sein.
  • Die Beutel von bis zu 1 Liter Inhalt müssen Sie selbst vor dem Abflug erwerben. Sie sind in vielen Supermärkten zum Beispiel als Gefrierbeutel erhältlich.
  • Der einsehbare Plastikbeutel ist getrennt vom übrigen Handgepäck bei der Kontrollstelle vorzulegen.
  • Medikamente sowie Spezialnahrung wie zum Beispiel Babynahrung dürfen Sie weiterhin im Handgepäck transportieren. Sie müssen nachweisen, dass Sie diese Medikamente und Spezialnahrung während des Fluges benötigen.
  • Flüssigkeiten aus Duty-free-Einkäufen von jedem Flughafen und Flugzeug können Sie im Handgepäck transportieren. Voraussetzung ist, dass sich die Flüssigkeit in einem unbeschädigten, versiegelten Sicherheitsbeutel befindet.

Produkte und Beutel, die nicht den Maßgaben entsprechen, dürfen nicht mit im Handgepäck transportiert werden.



Zuständigkeit

Bundesministerium des Innern

Bürger-Service

Graurheindorfer Straße 198

53117 Bonn, Stadt

 

Tel. : +49 228 99 681 0

E-Mail : buergerservice@bmi.bund.de

 

Öffnungszeiten:

Mo 07:00-20:00 Uhr

Di 07:00-20:00 Uhr

Mi 07:00-20:00 Uhr

Do 07:00-20:00 Uhr

Fr 07:00-20:00 Uhr



Fristen

Sie nehmen unaufgefordert alle Flüssigkeiten aus ihrem Gepäck und legen diese für die Luftsicherheitskontrolle vor. Das Sicherheitspersonal überprüft Flüssigkeiten, flüssige Medikamente und flüssige Spezialnahrungen mit einer besonderen Kontrolltechnik. Sollte die Ungefährlichkeit einer Flüssigkeit nicht zweifelsfrei festgestellt werden können, dürfen Sie diese Flüssigkeit nicht im Handgepäck mitnehmen.

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

Die Kontrolle findet bei der allgemeinen Luftsicherheitskontrolle statt.



Kosten

keine




erforderliche Unterlagen

  • durchsichtiger, wiederverschließbarer Beutel, max. 1 Liter Fassungsvolumen
  • gegebenenfalls Medikamentennachweis



Rechtsgrundlage

Verordnung (EG) Nr. 272/2009

Verordnung (EU) Nr. 185/2010

Verordnung zur Flüssigkeitenmitnahmeregelung VO (EU) Nr. 245/2013

Verordnung zur Flüssigkeitenmitnahmeregelung VO (EU) 246/2013




Weitere Informationen

  • Flüssigkeiten über 100 ml, die nicht Medikamente, Spezialnahrung oder Duty-free-Einkauf sind, dürfen Sie nicht im Handgepäck transportieren.
  • Flüssigkeiten, Gels und Aerosole, die Sie nicht zwingend während Ihres Aufenthalts an Bord benötigen, sollten Sie nach Möglichkeit im aufzugebenden Gepäck unterbringen.



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Ansprechpartner

Bundesministerium des Inneren - Bürger-Service
Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn, Stadt

Tel.: +49 228 99681-0
E-Mail: buergerservice@bmi.bund.de
Web: www.bmi.bund.de/DE/Home/startseite_node.html
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein