Was erledige ich wo?
Erlass von Forderungen
Forderungsmanagment
Beschreibung
Erlass ist der vollständige oder teilweise Verzicht auf eine Forderung der Gemeinde.
Voraussetzung
Die Voraussetzungen sind in der Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen der Gemeinde Oststeinbek geregelt.
erforderliche Unterlagen
Es sind die Unterlagen analog der Ratenzahlung vorzulegen.
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlagen sind in der Satzung über Stundung, Niederschalgung und Erlass von Forderungen der Gemeinde Oststeinbek geregelt.
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Amt Eiderkanal
Der Amtsvorsteher
Schulstraße 36
24783 Osterrönfeld
Tel.: 04331 8471-0
Fax: 04331 8471-71
E-Mail: info@amt-eiderkanal.de
Web: www.amt-eiderkanal.de
Quelle der Inhalte:
Gemeinde Oststeinbek
Gemeinde Oststeinbek