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Erstaufnahmeeinrichtung in Schleswig-Holstein/Informationen für Ukraineflüchtlinge
Überblick über die Erstaufnahmeeinrichtungen in Schleswig-Holstein.
Beschreibung
Die Erstaufnahmeeinrichtung ist die erste Station für Flüchtlinge, die nach Schleswig-Holstein kommen. Hier werden sie untergebracht, betreut, medizinisch versorgt und registriert. In der Erstaufnahmeeinrichtung können die Flüchtlinge einen Asylantrag bei einer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge stellen. Sie erhalten eine Aufenthaltsgestattung, die ihnen erlaubt, in Deutschland zu bleiben, bis über den Asylantrag entschieden ist. Zudem erfolgt aus den Aufnahmeeinrichtungen die Verteilung der Asylsuchenden in die Kreise und kreisfreien Städte des Landes Schleswig-Holstein.
Anlaufstelle für Ukraine-Flüchtlinge ist die Landesunterkunft Bad Segeberg. ( Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge - Über uns - Standorte - schleswig-holstein.de)
Informationen für Flüchtlinge in deutscher, ukrainischer und englischer Sprache gibt es unter: Ukraine aktuell - schleswig-holstein.de
Info-Hotline zur Flucht aus der Ukraine
Telefon: 0431 988-3369
Rechtsgrundlage
Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Weitere Informationen
Weitere Informationen und eine Karte der Erstaufnahmeeinrichtungen in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Landesregier
Erstaufnahmeeinrichtungen in Schleswig-Holstein
verwandte Vorgänge
- Asylbewerberaufnahme und -unterbringung
- Ausländerangelegenheiten
- Flüchtlingsangelegenheiten: Informationen für ehrenamtliche Helferinnen / Helfer
- Kommunalaufsicht
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen
Ansprechpartner
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel
Postanschrift
Postfach: 7125
24171 Kiel
Tel.: +49 431 988-0
Fax: +49 431 988-2833
E-Mail: poststelle@im.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/iv_node.html
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