Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Korruption / Korruptionsprävention: Entgegennahme von Hinweisen

Korruption ist der Missbrauch einer Vertrauensstellung in einer Funktion in Wirtschaft, Verwaltung oder Politik.  


Beschreibung

Korruption ist der Missbrauch einer Vertrauensstellung in einer Funktion in Wirtschaft, Verwaltung oder Politik, um einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen, auf den kein rechtlich begründeter Anspruch besteht. Korruption bezeichnet Bestechung und Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung.
In Deutschland sind diese Straftatbestände in den §§ 331 ff. Strafgesetzbuch (StGB) geregelt, wenn so genannte Amtsträger betroffen sind. Im geschäftlichen Verkehr sind insoweit die §§ 299 ff. StGB einschlägig.
Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern regelt § 108e StGB.
Mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen wurden die Straftatbestände Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen eingeführt. Diese sind in § 299a und § 299b StGB geregelt.



Zuständigkeit

  • Anti-Korruptionsbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein,
  • Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein,
  • Polizeidienststellen in Schleswig-Holstein,
  • Onlinewache der Landespolizei Schleswig-Holstein.

Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein

Onlinewache der Landespolizei Schleswig-Holstein



erforderliche Unterlagen

Folgende Unterlagen wären hilfreich:

  • Beschreibungen von Ereignissen, die Sie erlebt oder erfahren haben,
  • Medien (z.B. Fotografien) oder auch
  • Urkunden, Protokolle, Zeichnungen, Mitteilungen von Behörden.



Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auch

  • in der Richtlinie "Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung Schleswig-Holstein" (Anti-Korruptionsrichtlinie Schl.-H.),
  • im Erlass „Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Schleswig-Holstein“ (Erlass SH) und den Erläuterungen und Ausführungsbestimmungen zum Erlass sowie
  • in den Erlassen und Informationsblätter der jeweiligen Behörde
  • oder auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Anti-Korruptionsrichtlinie

Erlass SH

Bekämpfung schwerer Wirtschaftskriminalität




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Anti-Korruptionsbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein



Postanschrift
Postfach: 1152
25442 Quickborn (Pinneberg)

E-Mail: antikorruption.landsh@posteo.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/A/antikorruptionsbeauftragte_kT/beauftragteAntikorruption.html
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein