Was erledige ich wo?
Hunde(beiß)vorfall melden
Bitte melden Sie Hundeangriffe schnellstmöglich dem Ordnungsamt.
Beschreibung
Bitte melden Sie Hundeangriffe schnellstmöglich dem Ordnungsamt.
Kosten
keine
erforderliche Unterlagen
- beschreiben Sie den Tathergang
- benennen Sie Zeit und Ort
- benennen Sie mögliche Zeugen
- legen Sie gegebenenfalls Fotos zum Tathergang und möglichen Verletzungen bei (Menschen dürfen nicht fotografiert werden)
- reichen Sie ein ärztliches Gutachten ein, wenn eine Person verletzt wurde
- reichen Sie eine tierärztliche Bescheinigung über Verletzung eines gebissenen Tieres/Hundes ein
Rechtsgrundlage
§ 3 Nummer 8a Tierschutzgesetz (TierSchG)
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Amt Eiderkanal
Der Amtsvorsteher
Schulstraße 36
24783 Osterrönfeld
Tel.: 04331 8471-0
Fax: 04331 8471-71
E-Mail: info@amt-eiderkanal.de
Web: www.amt-eiderkanal.de
Amt Eiderkanal
Verwaltungsstelle Schacht-Audorf
Kieler Straße 25
24790 Schacht-Audorf
Tel.: 04331 9474-0
Fax: 04331 9474-77
E-Mail: info@amt-eiderkanal.de
Web: www.amt-eiderkanal.de
Mitarbeiter (Amt Eiderkanal)
Tel.: 04331 9474-62
Fax: 04331 9474-77
E-Mail: k.theede@amt-eiderkanal.de
Etage: OG | Zimmer: 201
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Landesportal Schleswig-Holstein